Das 17. und 18. Jahrhundert war bei den Prämonstratensern gekennzeichnet durch die Umsetzung der vom Trienter Konzil beeinflussten Ordensreform. Zudem ließ eine rege Bautätigkeit die Stifte in barockem Glanz erstrahlen.
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Das Konzil von Trient (1545–1563), mit dem die katholische Kirche auf die Forderungen und Lehren der Reformation reagierte, fiel für die Prämonstratenser in eine Zeit, als die Mutterabtei Prémontré im Besitz der Kardinäle Francesco Pisani und Ippolito d’Este war. Eine solche Weitergabe einer Abtei an ordensfremde Kleriker bezeichnete man als Kommende. Auf dem Konzil selbst war der Orden prominent vertreten durch Nicolas Psaume, den tatkräftigen Abt (seit 1541) und Bischof (1548–1575) von Verdun. Von Prémontré aus konnte die Ordensreform erst nach Ende der Kommende energischer in Angriff genommen werden. Nach dem Tod des Kardinals d’Este ernannte der Heilige Stuhl Jean Despruets gegen den Widerstand des Konvents von Prémontré zum neuen Generalabt (1573–1596).
Obwohl die Generalkapitel seiner Regierungszeit nur von wenigen Prälaten besucht waren, begann Despruets sogleich sein Reformwerk, unter anderem durch die Herausgabe neuer liturgischer Bücher, in denen er aber entgegen den Vorgaben Trients die alte Prämonstratenserliturgie zu bewahren suchte. Seit 1575 unternahm er Visitationsreisen in die Niederlande, nach Schwaben, Bayern, Mähren und Böhmen.
Reformen des Konzils von Trient: Die katholische Kirche ringt um einen neuen Kurs
Papst Gregor XIII. (1572–1585) stattete den Generalabt 1578 mit umfassenden Visitationsrechten aus und beauftragte ihn, den gesamten Orden im Geist der Trienter Dekrete zu reformieren. Unter Despruets’ Nachfolger François de Longpré (1596–1613) wurde der Abt von Pont-à-Mousson, Servatius de Lairuelz (1600–1631), als Generalvikar des Gesamtordens und Visitator für das Reichsgebiet zum wichtigsten Akteur. Zu seinen bedeutendsten Anordnungen zählten die Chorpflicht, eine einheitliche Liturgie, die Einhaltung der Gelübde, die Abschaffung des Eigenbesitzes und eine strenge Klausur.
Bereits 1602 hatte Lairuelz seine „Optica Regularium“ in Form eines Regelkommentars veröffentlicht, in dem die moraltheologischen Grundlagen der Ordensreform, insbesondere die Gewissenspflicht, herausgearbeitet werden. Für die nun in jesuitischem Geist forcierte Ausbildung des Nachwuchses veröffentlichte er 1623 den zweibändigen „Catechismus Novitiorum“.
Für die nachtridentinische Reform entscheidend wurde vor allem das Generalkapitel 1618 unter Generalabt Pierre Gosset (1613–1635), auf dem unter anderem die Errichtung von Schulen in den einzelnen Kanonien (den selbständigen Klöstern), von Kollegien in Universitätsstädten (beispielsweise Köln) und die Verpflichtung der Novizen auf die Reform beschlossen wurden.
Ferner wurde eine genauere Tagesordnung für die Konvente erlassen, in die nun auch Elemente jesuitischer Spiritualität einflossen. Dazu zählten die tägliche Meditation und jährliche Exerzitien für die Pfarrer. Den Pfarrern sollte eine spezielle Tagesordnung vom Visitator vorgeschrieben werden. Durch die Neuausgabe der liturgischen Bücher wurde die prämonstratensische Liturgie noch deutlicher als bei Longpré an den Römischen Ritus angeglichen, ohne jedoch alle mittelalterlichen Elemente aufzugeben.
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Der Reformprozess verlief aber nicht reibungslos. Denn er konkurrierte mit Reformbestrebungen von päpstlicher und landesherrlicher Seite, die in Spanien zur Abspaltung einer eigenen Kongregation mit anderer Verfassung und Jurisdiktion führte. Auch die Zirkarie Brabant wurde unter Fernando Álvarez de Toledo, dem Herzog von Alba, der von 1567 bis 1573 Statthalter der Spanischen Niederlande war, zeitweise von Prémontré getrennt.
In Lothringen bildete sich, von Pont-à-Mousson ausgehend, unter Lairuelz seit 1611 die „Communitas Antiqui Rigoris“, gekennzeichnet durch strenge Befolgung der mittelalterlichen Statuten (Fasten vom 14. September bis Ostern, dauerndes Stillschweigen und Abstinenz von Fleischspeisen). Zudem wurden jesuitische Elemente übernommen, etwa ein zweites Noviziat, tägliche Gewissenserforschung, jährliche Exerzitien und die Erneuerung der Ordensgelübde von Armut, Keuschheit und Gehorsam (Profess).
Die Profess wurde hier nun nicht mehr auf die eigene Kanonie, sondern auf die Kongregation abgelegt, so dass die einzelnen Mitglieder versetzt werden konnten. Bis zum Ende des Ancien Régime umfasste die „Communitas Antiqui Rigoris“ 32 Abteien und sechs Residenzen in den Provinzen Lothringen, Normandie und Champagne.
Die Anpassung der Statuten von 1505 an die tridentinischen Vorschriften und die neuen Gegebenheiten war das Werk der Generalkapitel unter Pierre Gosset in den Jahren von 1618 bis 1630. Gosset betonte in seinem Sendschreiben die Einhaltung der tridentinischen Dekrete hinsichtlich der drei essentiellen Gelübde und der strikten Gemeinsamkeit aller Güter, aber auch die Hirtensorge sowie die Verantwortung der Oberen für die ihnen untergebenen Ordensangehörigen. Abt Johannes Drusius, der die Statuten redigierte, stellte in der Vorrede, einem Schlüsseltext der gesamten posttridentinischen Prämonstratenser-Spiritualität, den heiligen Norbert als Ordensgründer und damit die kanonikale und klerikale Tradition des Ordens heraus. In der Nachfolge der Apostel betonte er die vita mixta, das heißt sowohl Kontemplation als auch Aktion im apostolischen Dienst.
Zu den zentralen Aufgaben des Ordens zählte Drusius in Abhebung vom rein kontemplativen Mönchtum (und den mittelalterlichen Statuten) unter anderem die Verbreitung der Ehre Gottes, den Seeleneifer, das Spenden der Sakramente, die Predigt des Evangeliums und die Leitung der Kirchen.
Diese Aufgaben sollten in der Folgezeit den Begriff des Apostolats (Amt der Bischöfe und Priester) und den Orden stark prägen. Großes Augenmerk wird auf die Seelsorge und die der klösterlichen Disziplin nachgebildete Lebensordnung der Pfarrseelsorger gelegt.
Die Ordensreform entdeckte aber auch die gute Verwaltung der weltlichen Güter als wichtige Aufgabe der Oberen, Offizialen und der ganzen Gemeinschaft. Neues Gewicht bekamen die Provinzialkapitel mit den vom Generalabt ernannten Vikaren, den Leitern der jeweiligen Provinzen.
Eine Nische für den verpönten Jansenismus
Einen erheblichen Einfluss auf die Geistigkeit des Ordens im 17. Jahrhundert übte der sogenannte Jansenismus aus. Die brabantischen Abteien pflegten enge Verbindungen zur Universität Löwen, an der Cornelius Jansenius d. J. (1585–1638) bis zu seiner Ernennung zum Bischof von Ypern (1635) lehrte, und durch die augustinische Ausrichtung der Theologie der Prämonstratenser wurden diese in die Auseinandersetzungen um das 1640 posthum publizierte Werk „Augustinus“ des Jansenius hineingezogen.
In diesem Werk hatte Jansenius die an der Prädestination (Vorherbestimmung) einer begrenzten Anzahl von Geretteten ausgerichtete Gnadenlehre des Augustinus, die auch in protestantischen Kreisen vertreten wurde, systematisch dargestellt. Am 1. August 1641 wurde allerdings der „Augustinus“ auf Betreiben der Jesuiten durch das Heilige Offizium verboten und das Disputieren darüber untersagt.
Sogleich meldeten sich brabantische Prämonstratenser für Jansenius zu Wort, und das Provinzialkapitel verpflichtete 1641 die Lektoren in der Gnadenlehre auf die Lehre des Augustinus, bis die Kirche etwas anderes definieren werde. Am 6. März 1642 wurde der „Augustinus“ jedoch von Urban VIII. (1623–1644) in der Bulle „In eminenti“ formell verurteilt. Über Annahme oder Ablehnung der Bulle in den Spanischen Niederlanden kam es zu heftigen Kontroversen zwischen den Prämonstratensern, die weiterhin die augustinische Gnadenlehre disputierten, und den Bischöfen bzw. dem Internuntius, dem diplomatischen Vertreter des Papstes. Am 28. Februar 1651 verordnete schließlich der Statthalter Erzherzog Leopold die Annahme und Promulgation (Veröffentlichung) der Bulle. Neugewählte Äbte mussten sich von nun an vor der Bestätigung auf die Bulle verpflichten.
Durch die Verurteilung von fünf Artikeln in der Apostolischen Konstitution „Cum occasione“ vom 31. Mai 1653 durch Innozenz X. (1644–1655) verschärfte sich die Lage, da die Nichtannahme der Bulle nun als Auflehnung gegen den Papst gewertet wurde. Beim Provinzialkapitel wurde 1653 die Verpflichtung auf Augustinus aufgehoben und durch eine vage Bestimmung ersetzt. Dennoch blieb vor allem im Kloster Tongerlo bei Antwerpen die augustinische und jansenistische Ausrichtung noch lange in den Vorlesungen und Disputationsthesen erhalten.
Mit der Heiligsprechung wandelt sich die Bedeutung Norberts
Mit der Reform ging auch eine Besinnung auf den „Ordensgründer“ Norbert von Xanten einher. Vor allem die spanische Kongregation betrieb die förmliche Heiligsprechung des bislang nur lokal verehrten Norbert. Auf dem Weg der Kultanerkennung wurde dieser von Papst Gregor XIII. am 28. Juli des Jahres 1582 in den offiziellen Heiligenkalender der Kirche aufgenommen (Gedenktag: 6. Juni). Generalabt Jean Despruets betrieb daraufhin die Translation (Überführung) der Reliquien aus dem nun protestantisch bestimmten Magdeburg – allerdings ohne Erfolg.
Die Aufnahme Norberts in den Heiligenkalender brachte auch einen neuen Typ seines Bildes hervor. Nun betonte man Norberts entschiedenes Auftreten gegen die radikalen Anhänger des kirchenkritischen Wanderpredigers Tanchelm (gest. 1115) in Antwerpen im Jahr 1124. Diese hatten in Überspitzung der gregorianischen Vorschriften gegen Priester, die ihre Ämter gekauft hatten oder im Konkubinat lebten, nicht nur deren Messen nicht besucht, sondern auch die von diesen liturgisch geweihten Hostien entweiht.
Dadurch konnte Norbert, ganz im Sinn der tridentinischen Eucharistielehre, zum Verteidiger der Realpräsenz Christi gegen die reformierten „Irrlehren“ instrumentalisiert werden. Die typische Darstellung Norberts wurde deshalb nun die als Erzbischof mit Pallium und erhobener Monstranz und dem ihm zu Füßen liegenden „Ketzer“ Tanchelm. Dieser wird in der konfessionellen Auseinandersetzung der Zeit manchmal sogar zum protestantischen Geistlichen mit Talar und Halskrause stilisiert, um dem Betrachter eine eindeutige Botschaft zu vermitteln. Der so festgehaltene Triumph Norberts über Tanchelm wurde seit dem 18. Jahrhundert mit einem eigenen liturgischen Fest begangen.
In der linken Hand hält Norbert entweder den Bischofsstab oder den (Doppel)kreuzstab als Zeichen des Metropoliten und öfter auch einen Ölzweig. Mit diesem soll er an seinem Todestag einem Mitbruder in Prémontré erschienen sein, wo er den Ölzweig, der aus dem Paradies stamme, eingepflanzt habe.
In Böhmen waren inzwischen, von Tepl ausgehend, die Prämonstratenserklöster neu erstarkt. Besondere Bedeutung erhielt die Abtei Strahov in Prag. Hier begann Abt Johannes Lohelius (1586–1612), später Erzbischof von Prag, das Reformwerk, das sein Nachfolger Kaspar von Questenberg (1612–1640) als Generalvikar und Visitator der Klöster in Böhmen, Mähren, Österreich, Schlesien und Polen fortsetzte.
Questenberg gelang es 1626, mit Unterstützung Kaiser Ferdinands II. (1619–1637) die Gebeine Norberts im Kloster Unser Lieben Frauen in Magdeburg exhumieren und nach Böhmen überführen zu lassen. Zuvor hatten die Klöster in Steinfeld, Prémontré und Antwerpen das Gleiche angestrebt, allerdings erfolglos.
Die Gebeine wurden zunächst in das Frauenstift Doksany (Doxan) gebracht und am 2. Mai 1627 in feierlicher Prozession in das Stift Strahov getragen. Bereits am 30. April war Norbert unter die Patrone des Königreichs Böhmen aufgenommen worden. Die Übertragung der Gebeine des Heiligen wurde nun jedes Jahr am 7. Mai im Orden mit einem eigenen Fest gefeiert. Durch die Reliquien Norberts erlangte das politisch einflussreiche Strahov auch eine bestimmende geistliche Stellung in den kaiserlichen Erblanden.
Sakrale Kunst und Architektur im Stil des Barock
Die Ordensreform erfasste auch die Wirtschaftsführung der Klöster, soweit sie nicht unter Kommende standen. Während in der Zeit der Pfründenwirtschaft die Gefahr der Verschleuderung des Klostergutes an Private bestand, wurde ansonsten nun großer Wert auf eine gute Haushaltung und die Einforderung der Abgaben von den Untertanen gelegt.
Damit war auch der materielle Grundstein für die nach den Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges und der anschließenden Kriege nötige Wiederherstellung oder den Neubau der Klöster gelegt. Vor allem in Süddeutschland, Böhmen und Österreich hielt nun der Barockstil Einzug, im Norden spärlicher, in Frankreich bald abgelöst durch klassizistische Formen. An die Stelle der unübersichtlichen mittelalterlichen Bauweise mit einzelnen Gebäuden für Abtei, Konvent, Hospiz und Werkstätten trat ein neues Bauprogramm, das – auf mittelalterlichen Plänen fußend – ein an die Kirche anschließendes Geviert vorsah. Darin fanden Abtei, Konvent, Kapitelsaal, Refektorium und Bibliothek ihren Platz. Garten, Gästequartier sowie die Wirtschaftsräume und Werkstätten ergänzten das oft in einem Idealplan festgehaltene Programm, das damit auch einen relativ geschlossenen, aber für die Außenwelt durchlässigen klösterlichen Raum schuf.
In der äußeren Gestaltung zeigte sich oft der Einfluss von Schlössern des benachbarten Adels, besonders dann, wenn – wie in Prémontré selbst unter Generalabt Claude Honoré Lucas de Muin (1702–1740) – das geschlossene Programm zu Gunsten einer dreigliedrigen Anlage um einen Ehrenhof aufgegeben wurde.
Dem barocken Repräsentationsbedürfnis entsprach die aufwendige Gestaltung von Bibliothek, Kunstkabinett sowie Festsälen. Mitunter gehörten zur Anlage auch Theater, eine Orangerie und Gärten. Neubau und Neuausstattung von Kirchen erstreckten sich auf die von den Klöstern betreuten Pfarreien und die Wallfahrtskirchen. Unter diesen ragen unter anderem das vom Kloster Hradisko (Hradisch) gegründete Heiligtum auf dem Svatý Kopeˇcek bei Olmütz, die von Steingaden erbaute Wieskirche und die zu Schussenried gehörende Wallfahrtskirche von Steinhausen heraus.
Autor: Prof. Dr. Dr. Ulrich G. Leinsle O. Praem.
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