Angesichts dieser Brutalität, von Deportationen und Zwangstaufen mahnten Vertreter der Kirche den Herrscher besorgt, der Glaube müsse durch das Wort, nicht das Schwert verbreitet werden. Als die Sachsen-Aufstände von 793 an wieder aufflammten, erließ Karl der Große am 28. Oktober 797 ein neues Sachsen-Gesetz, das „Capitulare Saxonicum“. Dieses zeigt sich nun milder als das von 782. Etliche der strengen Strafen wurden durch Geldbußen ersetzt und die sächsischen Großen stärker in die Verwaltung eingebunden. Karl scheint damit einen Schritt auf die Aufständischen zugegangen zu sein. 804 erhielten die Sachsen schließlich ihr eigenes Volksrecht, die „Lex Saxonum“, in der Elemente der fränkischen Gesetzgebung mit sächsischem Stammesrecht verbunden wurden.





