Nach Unterzeichnung des Staatsvertrags am 15. Mai 1955 formulierte die österreichische Bundesregierung ein Bundesverfassungsgesetz zur Neutralität des Staates, dass der Nationalrat am 26. Oktober 1955 beschloss. Der Neutralitätsgedanke bestimmte zwar die österreichische Außenpolitik in den nächsten Jahrzehnten, doch trat es trotzdem Organisationen wie den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union bei. Juristisch ist allerdings umstritten, inwiefern so die Neutralität überhaupt noch eine Gültigkeit hat.





