von FELIX MELCHING
Mit dem Jahr 1973 wird in der kollektiven Erinnerung oft der Anblick leerer Autobahnen verbunden. Angesichts der turbulenten Entwicklung auf dem Ölmarkt hatte Kanzler Willy Brandt auf Grundlage des eilig beschlossenen „Energiesicherungsgesetzes“ die „autofreien Sonntage“ angeordnet. Was nur wenige wissen: Auch in der jüngsten, am 23. Juni 2023 in Kraft getretenen Novelle des Gesetzes blieb die Möglichkeit erhalten, dass in einem Fall, in dem „die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört und die Gefährdung oder Störung der Energieversorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu beheben ist … die Benutzung von Motorfahrzeugen aller Art … eingeschränkt werden [kann]“ (EnSiG, Kap. 1). Kurz: Die Anordnung von autofreien Sonntagen oder zeitweiligen Tempolimits wäre im Fall einer Gefährdung der Energieversorgung auch heute jederzeit möglich. Rückblickend war allerdings die Versorgung Westdeutschlands mit Kraftstoff auch 1973 zu keinem Zeitpunkt akut gefährdet: Der einzige unmittelbare Effekt der autofreien Sonntage war die Produktion eindrucksvoller Bilder – und entsprechender Erinnerungen.





