Als die Abgeordneten des Bundestages am 4. März 1982 mit den Stimmen von Regierung und Opposition das „Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung“ verabschiedeten, ahnten sie nicht, was sie damit auslösten. Zwei Versuche waren am Widerstand der Länder gescheitert, die mit der Aufteilung der Kosten nicht einverstanden waren. Diesmal stimmte der Bundesrat zu – endlich konnte gezählt werden. Das dachten jedenfalls die Parlamentarier, die vordringlich andere Sorgen hatten: Im Februar hatte Bundeskanzler Helmut Schmidt (1974–1982) die Vertrauensfrage gestellt und überstanden, im September sollte dann die sozialliberale Koalition aus SPD und FDP zerbrechen. Am 1. Oktober wurde Helmut Kohl (1982–1998) durch ein konstruktives Misstrauensvotum zum neuen Kanzler gewählt, im März 1983 gab es Neuwahlen.
Der letzte Zensus lag mehr als zehn Jahre zurück. Viele statistische Daten, auf deren Grundlage Politik und Verwaltung Entscheidungen trafen, galten als veraltet. So vermutete man, dass statt der offiziell erfassten 61,5 Millionen Bundesbürger nur 60,5 Millionen Menschen in der Bundesrepublik lebten. Andererseits äußerten Experten wie Manfred Güllner, Leiter des Amtes für Statistik der Stadt Köln (1984 Gründer des Meinungsforschungsinstituts Forsa), Zweifel am Nutzen der Volkszählung. Er kritisierte nicht nur, dass Ertrag und Aufwand in keinem angemessen Verhältnis stünden, sondern dass die falschen Fragen gestellt würden: Viele der erhobenen Daten seien bereits bekannt. Eine weitaus größere Zahl von Kritikern fürchtete jedoch nicht hohe Kosten oder einen geringen Nutzwert, sondern die Verwandlung der Bundesrepublik in einen Überwachungsstaat im Sinne der berühmten Schreckensvision, wie sie der britische Schriftsteller George Orwell in seinem 1949 erschienenen Roman „1984“ entworfen hatte.
Bei der Volksbefragung von 1970 war die Zahl der Kritiker noch verschwindend gering gewesen. Doch seitdem hatte sich in technischer wie politischer Hinsicht einiges getan. So wurden in den 1970er Jahren in vielen deutschen Büros und Unternehmen Computer angeschafft. Immer schnellere und billigere Rechner und größere Kapazitäten zur Datenspeicherung, vor allem aber die Entwicklung einheitlicher Standards und Schnittstellen, ermöglichten einen völlig neuen Umgang mit Daten. Arbeiteten Ende der 1960er Jahre Behörden teils noch mit Lochkartenanlagen, hatte bis Anfang der 1980er die Elektronische Datenverarbeitung (EDV) in fast allen Bereichen der Verwaltung Einzug gehalten.
Das Potenzial der EDV erkannten auch die Sicherheitsbehörden. Der größte Fürsprecher computergestützter Polizeiarbeit war der Chef des Bundeskriminalamtes (BKA; 1971–1981), Horst Herold. 1979 war dem BKA mit Hilfe von EDV ein spektakulärer Erfolg gelungen: Indem in einer Reihe öffentlicher Datenbanken nach Personen mit bestimmten Merkmalen gesucht wurde, konnte in einer konspirativen Wohnung in Frankfurt am Main der RAF-Terrorist Rolf Heißler verhaftet werden. Diese erste erfolgreiche „Rasterfahndung“ ließ Sicherheitsbehörden von der Verbrechensbekämpfung der Zukunft träumen. Sehr vielen Bürgern machten derartige Methoden indes Angst vor dem allwissenden Staat.





