Die sogenannten friesischen Häuptlinge und die „Vitalienbrüder“ hatten um die Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert in unmittelbarer Weise und zunächst durchweg im wechselseitigen Einvernehmen miteinander zu tun. Nachdem die Vitalienbrüder von 1395 an aus der Ostsee vertrieben worden waren, fanden viele von ihnen mit ihren Schiffen Zuflucht in den kleinen Häfen von Häuptlingen des östlichen Friesland, an der unteren Ems und im Bereich des Jadebusens. Den meisten Häuptlingen waren die Piraten allem Anschein nach willkommen, nicht nur, weil sie ihnen ermöglichten, über den Weitervertrieb von Beutegut am Seeraub mitzuverdienen, sondern auch, weil sich die Seeräuber als kriegerisches Gefolge, als Helfer in den zahlreichen Häuptlingsfehden jener Jahre einsetzen ließen.
Wer von unserer heutigen Zeit auf das friesische Mittelalter zurückblickt, könnte rasch versucht sein, Häuptlingswesen und Seeräuberei gleichsam grundsätzlich aufeinander zu beziehen. Schon der Begriff des „Häuptlings“ ist dazu angetan, Vorstellungen von einer irgendwie exotischen Welt, von Wildnis und Abenteuer in einer Randzone des christlichen Abendlands zu wecken und damit alte, bis in das Mittelalter zurückreichende Vorurteile zu bestätigen. Denn daß die Friesen insgesamt ein besonders rohes, wildes, kulturloses Volk seien, meinte man in der binnenländischen Adels- und Gelehrtensphäre schon während des 12. und 13. Jahrhunderts zu wissen.
Die Friesen selbst rühmten sich bereits damals, im hohen Mittelalter, ihrer besonderen, „friesischen“ Freiheit. Tatsächlich hatten die Feudalisierungsprozesse, die Ausbildung des Lehnswesens, die Einbindung der bäuerlichen Schicht in Formen adliger Grundherrschaft, wie sie das abendländische Sozialgefüge seit dem frühen Mittelalter strukturierten, die friesischen Küstenlande zwischen Zuidersee und Wesermündung be-stenfalls gestreift, aber nicht wirklich durchdrungen. Der Anteil an freien Bauern war hier von vornherein hoch; im hohen Mittelalter bestimmten diese das soziale Bild. Adelsherrschaft vermochte sich von landesinternen Voraussetzungen her zunächst nicht zu entfalten. Spürbar wurde sie den Friesen des 12. und 13. Jahrhunderts vor allem von außen: wenn außerhalb Frieslands heimische hochadlige Herren sich bemühten, die ihnen vom Königtum übertragenen Grafenrechte, in erster Linie die Wahrnehmung fiskalischer Inter?essen und die Gerichtsherrschaft, in den jeweiligen Grafschaften zu verwirklichen und auszubauen.
Den Friesen gelang es, die gräfliche Autorität auf Distanz zu halten und vielerorts ganz zu verdrängen. Im 12. und 13. Jahrhundert organisierten sie ihre öffentlichen Angelegenheiten, die Sorge um den Landfrieden, die Rechtswahrung, autonom in ihren genossenschaftlichen Gemeindezusammenhängen. Die „Landesgemeinden“ der freien Friesen, universitates oder communitates, in gewisser Weise vergleichbar mit den zu jener Zeit sich ausbildenden städtischen Gemeinden, wurden zur wichtigsten politischen Organisationsform der friesischen Eigenständigkeit. Friesland gliederte sich zu dieser Zeit in eine Vielzahl autonomer „Länder“. Manche Landesnamen, wie beispielsweise Brokmerland, Harlingerland, Wangerland …, haben ihre Aktualität bis heute nicht verloren. „Friesische Freiheit“ bedeutete im hohen Mittelalter also auch: friesische Unabhängigkeit von feudaler, als landfremd empfundener Landesherrschaft. „Durch uns selbst, indem wir jährlich unsere Richter wählen, regieren wir unser Volk“: Dies versicherten die „Richter“ des um Jever gelegenen Landes Östringen im späten 13. Jahrhundert dem französischen König sichtlich stolz auf ihre Freiheit von adliger Gebotsgewalt. Basis ihrer Autonomie war die universitas, die Landesgemeinde prinzipiell gleichberechtigter Rechtsgenossen. Doch Rechtsgleichheit schloß soziale Differenzierung, Unterschiede von Besitz, Ansehen, Einfluß nicht aus. In vielen friesischen Gemeinden scheint sich die Wahl in die öffentlichen Ämter, soweit uns die spärliche Quellenüberlieferung Einblicke erlaubt, auf Familien begrenzt zu haben, die mit ihrem Reichtum, der Größe ihrer Verwandtschaft und der ihnen aus solchen Vorzügen zuwachsenden Macht den bäuerlichen Durchschnitt überragten.





