„Diese Argumentation konnten Frauen vorbringen, um vor weltlich-kirchlichen Gerichten eine Scheidung oder eine Ehetrennung auf Zeit einzufordern”, so die Wissenschaftlerin, die in ihrer Studie frühneuzeitliche Scheidungsverfahren in protestantischen Regionen untersucht und exemplarisch mehrere hundert Quellen auswertet, darunter Gerichtsprotokolle, Akten von Ehetrennungsverfahren sowie Einträge aus sogenannten Rügeregistern, Urfehde- und Presbyterialbüchern aus der ehemaligen Grafschaft Lippe.
Protestantische Frauen des 16. und 17. Jahrhunderts argumentierten demnach regelmäßig vor Gericht, ihre Männer hätten ihnen nicht gezielt Gewalt angetan, sondern impulsiv – etwa unter Alkoholeinfluss oder aus purer Grausamkeit. „Die Gatten standen damit als gottlose Sünder da”, so Iris Fleßenkämper. „Zwar kam es äußerst selten zur Scheidung, vielmehr zu Ehetrennungen auf Zeit oder zu Kirchenzuchtverfahren, in denen der gewalttätige Ehemann öffentlich ermahnt wurde, sein Verhalten zu bessern.” Ein Presbyter sollte etwa ein „wachendes Auge” auf das Paar werfen. „Doch mit den Reformatoren erhielten die Frauen ganz neue Argumente, sich gerichtlich gegen häusliche Gewalt zu wehren. Das reichte von einer Anna Küster, die beklagte, ihr Mann verhielte sich eher wie ein ‚Tyrann und grausamer teuffel‘ denn wie ein Christ, bis zu Catrina Ebels, deren Mann sie geschlagen, bespuckt und eine Hure geschimpft haben soll.”
„Braun, blau und blutrünstig” geschlagen
Im Hintergrund stand das fundamental neue Eheverständnis der Reformatoren wie Martin Luther (1483-1546), die der Ehe den Sakramentscharakter absprachen und sie als rein weltliche, nicht mehr als geistliche Angelegenheit ansahen, weshalb die Ehe für Protestanten nicht mehr unauflöslich war und erstmals Scheidung mit der Möglichkeit zur Wiederheirat möglich war. Um den neuen Ehevorstellungen der Reformatoren Rechnung zu tragen, gründeten die Landesherren protestantischer Gebiete Ehegerichte, in denen weltliche Beamte und kirchliche Vertreter unter dem Vorsitz des Landesherrn gemeinsam Recht sprachen.
In der protestantischen Grafschaft Lippe, die das Gebiet rund um die Städte Lemgo und Detmold östlich von Bielefeld umfasste, setzte Landesherr Graf Simon VI. (1563-1613) ein solches Konsistorium ein, das neben Verlobungsklagen, also Klagen auf Einlösung des durch den Mann gegebenen Eheversprechens, zunehmend auch Scheidungs- und Trennungsverfahren verhandelte. Hier gab etwa eine Maria Hunecke an, ihr Mann habe sie „braun, blau und blutrünstig” geschlagen. Der Ehemann Anton Kudrup argumentierte, er habe die Ehre als Hausvater verteidigen müssen, als die Frau nicht gehorchte. So habe er „ex justo dolore” gehandelt, aufgrund einer Provokation. Eine Ohrfeige habe Gehorsam bewirken sollen, da nach heiligem und menschlichem Recht die Frau dem Willen des Mannes zu folgen habe. Der Vorwurf der Grausamkeit sei unangebracht.





