Am 2. Juli 1500 gab Kaiser Maximilian I. schließlich nach: Auf dem Augsburger Reichstag stimmte er der Einrichtung eines Reichsregiments zu, eines Gremiums aus den bedeutends-ten Reichsfürsten zur Überwachung der wichtigsten politischen Entscheidungen des Kaisers. Dazu wurden nun als territoriale Einheiten Reichskreise eingerichtet. Dienten diese anfangs nur als Wahlbezirke für das Reichsregiment, so erhielten die hier organisierten Reichsstände bald erweiterte Aufgaben wie die Sicherung des Landfriedens oder die Vollstreckung von Urteilen des Reichskammergerichts. Vor allem hatten die Reichskreise Kontingente für das Reichsheer zu stellen.
Sechs Reichskreise wurden 1500 gebildet: der bayerische, schwäbische, oberrheinische, westfälische, fränkische und der niedersächsische Reichskreis. Zwölf Jahre später kamen vier weitere hinzu, so dass nun auch die Kurfürsten und die österreichischen Erblande eingebunden waren.





