Als am 28. Oktober 1918 die Tschechoslowakische Republik proklamiert wurde, erhob sich aus den Trümmern der k. u. k.-Monarchie ein neuer Vielvölkerstaat. Nach den Tschechen und noch vor den Slowaken bildeten Deutsche die zweitgrößte der im Zensus von 1921 erfassten „Nationalitäten“. Weitere Minderheiten waren Ungarn, Ruthenen und Juden. Die Vielfalt war nicht nach jedermanns Geschmack: In Teilen der tschechischen Bevölkerung grassierte „Germanophobie“. Nur vor diesem Hintergrund – in Verbindung mit der neuen stalinistischen Säuberungshysterie nach 1945 – ist das Schicksal zu verstehen, das den treuen Kommunisten Slánský und 13 weitere Angeklagte erwartete, die im November 1951 verhaftet und ein Jahr später spektakulär abgeurteilt wurden.
Die Kommunistische Partei der Tschechoslowakei (Komunistická strana Cˇeskoslovenska; KSCˇ) hatte traditionell eigentlich den Minderheiten die Chance geboten, ihre nationale Identität hinter sich zu lassen. Die Vereinigung im Klassenkampf bedeutete zwar nicht, dass Konflikte entlang ethnischer und vor allem sprachlicher Linien ausblieben – häufig wurde darüber gerungen, ob Deutsch oder Tschechisch parteiintern den Vorzug genießen sollte –, aber die Wahlergebnisse der Partei waren stark, besonders dort, wo Minderheiten große Bevölkerungsanteile stellten.





