Auf dem Ersten Vatikanischen Konzil (1869/70) wurde die Position Pius’ IX. gestärkt. Das Dogma der Unfehlbarkeit sollte ihm auch als Waffe im Kampf gegen seine politischen Gegner und die Moderne im Allgemeinen dienen.
Sie haben noch 2 von 3 kostenlosen Artikeln übrig1/3
Die Fülle der Verdammungen, die der „Syllabus“ von 1864 gegen die Moderne ausgesprochen hatte, machte aus Sicht des Vatikans eine Erwiderung erforderlich, in der so viel Lüge, Betrug und Irrtum in Gestalt ewig gültiger Wahrheiten die gebührende Antwort erteilt werden sollte. Dafür reichte eine päpstliche Verlautbarung allein nicht aus. Um einer Replik der katholischen Kirche den nötigen Nachdruck zu verleihen, musste nach mehr als 300 Jahren erstmals wieder ein Konzil einberufen werden.
Ganz ohne Risiko war dies nicht, denn es besteht bei Konzilen immer auch die Gefahr, dass sie eine Eigendynamik entwickeln und es zu innerkirchlicher Opposition kommt. Schließlich war die aktuelle Strategie der Kurie radikal. Sie lief darauf hinaus, dem Papst bei theologischen Grundsatzentscheidungen eine Hoheit und Stellung zu verleihen, wie sie kein Vorgänger jemals besessen hatte.
Eine solch überhöhte, ja abgehobene Position hatte Pius IX. schon 1854 bezogen, als er aus eigener Machtfülle das Dogma der Unbefleckten Empfängnis Marias verkündet und so mit einer geheiligten Tradition der Kirche gebrochen hatte (siehe Artikel Seite 32). Anderthalb Jahrzehnte später reichten die Pläne nun noch sehr viel weiter.
Das im Juni 1868 angekündigte Konzil trat im Dezember 1869 im Vatikan zusammen. Seine eigentliche Zweckbestimmung und seinen Höhepunkt erreichte es jedoch erst im Sommer 1870, als der Tagesordnungspunkt der päpstlichen Unfehlbarkeit – als zwölftes Kapitel eines Rahmenpapiers zu Fragen der Kirche unauffällig verpackt – zur Diskussion anstand.
Eine solche „Infallibilität“ hatten die kurialen Theologen dem Papst schon im 15. Jahrhundert zugeschrieben, nicht zuletzt als Reaktion auf den in Konstanz (1414–1418) entstandenen Führungsanspruch des Konzils gegenüber dem Papst. Doch formell verkündet worden war dieser Grundsatz nie.
Gegen die Pläne der Kurie gibt es auch innerhalb der katholischen Kirche Bedenken
Dagegen standen Bedenken, die 1870 aktueller denn je waren. Zumindest zwei Päpste des 4. und 6. Jahrhunderts hatten nachweislich Lehrsätze verkündet, die von ihren Nachfolgern als falsch und ketzerisch verurteilt worden waren. Auch ganz generell gab es theologische Bedenken gegen eine so extreme Zuspitzung der päpstlichen Machtfülle.
So kam es schon im Vorfeld des Konzils und in dessen ersten Monaten zu kontroversen Debatten über das geplante neue Dogma, bei denen dessen Gegner systematisch eingeschüchtert und schikaniert wurden. Von der Freiheit der Meinungsbildung und Wahrheitsfindung, die für ein gültiges Konzil unabdingbare Voraussetzung war, konnte hier keine Rede sein.
Mehr aus Geschichte & Archäologie
Weitere aktuelle Artikel aus der Rubrik Geschichte & Archäologie.
Aschaffenburg: Wozu diente das 2400 Jahre alte Ufer-Bauwerk?
8. September 2026
Im Frühjahr 2026 haben Archäologen in Aschaffenburg ein komplexes Eisenzeit-Bauwerk aus Holz und Steinmauern am Mainufer entdeckt. Jetzt gibt es Neues dazu.
Geschichte & Archäologie
Größter Wikinger-Silberschatz Dänemarks gefunden
3. September 2026
Armreifen, Silberbarren, Münzen: Ein Fund auf der norddänischen Halbinsel Jütland hat sich als größter Wikinger-Silberschatz Dänemarks entpuppt.
Am 18. Juli 1870 war es dann so weit: Während ein heftiges Gewitter über Rom niederging und die Peterskirche, in der das Konzil tagte, auf dramatische Art und Weise verdunkelte, stimmte eine Dreiviertel-Mehrheit der etwa 700 anwesenden Bischöfe und Äbte der Konstitution „Pastor aeternus“ („Ewiger Hirte“) zu, deren viertes Kapitel alles Wesentliche enthielt. Darin war zu lesen, dass der Papst wie alle seine Vorgänger durch die Gnade Jesu Christi unfehlbar sei, wenn er ex cathedra, also bei der Ausübung seines Amtes als Lehrer und Hirte der Christenheit, Entscheidungen in Fragen des Glaubens und der Moral fälle. Die so verkündeten Lehrsätze – so die Konstitution weiter – gewinnen aus sich heraus, also ohne Zustimmung der Gesamtkirche, uneingeschränkte Gültigkeit, so dass alle, die sie in Frage stellen, dem Bannstrahl verfallen.
Wie im vorangegangenen Artikel beschrieben, war Pius IX. zwei Monate und zwei Tage später ein Herrscher ohne Staat. Seine Macht über die katholische Kirche bröckelte hingegen viel weniger, als in Anbetracht des durchaus lebhaften Einspruchs gegen das Unfehlbarkeitsdogma zu erwarten gewesen wäre. Binnen weniger Jahre unterwarfen sich die „oppositionellen“ Bischöfe trotz aller weiterhin bestehenden Bedenken dem Papst.
Widerstand artikulierte sich vor allem im deutschsprachigen Raum bei Theologieprofessoren und katholischen Intellektuellen, die in „Pastor aeternus“ einen unheilbaren Bruch mit den geheiligten Traditionen der Kirche sahen. Um diese Traditionen zu bewahren, bildeten sie zuerst eine „Notgemeinschaft“, aus der dann die Altkatholische (in der Schweiz Christkatholische) Kirche hervorging, allerdings ohne größeren Anhang unter den Katholikinnen und Katholiken Europas zu gewinnen.
Kleriker, die mit dem liberalen Zeitgeist sympathisieren, werden abgestraft
Langfristige Auswirkungen hatte die Spaltung, die bei den Konzilsdebatten in aller Schärfe hervorgetreten war, dennoch. In der Folgezeit wurden alle Kleriker, die als Abweichler von der Konzilslinie betrachtet wurden, systematisch ausgegrenzt. Besonders unter Pius X. (1903–1914), der nicht ohne Grund den Amtsnamen des Unfehlbarkeitspapstes annahm, steigerten sich diese innerkirchlichen Säuberungen zu regelrechten „Modernistenverfolgungen“. Alle Kleriker, die der Sympathie mit dem liberalen Zeitgeist verdächtigt wurden, strafte man rigoros ab. Vom Geist des Unfehlbarkeitskonzils zeugt auch das 1917 neu kodifizierte Kirchenrecht, das die unumschränkte Machtfülle des Pontifex maximus verbindlich festschrieb.
Für die europäischen Staaten mit katholischer Bevölkerung waren die Dekrete des Ersten Vatikanischen Konzils eine Herausforderung. Problematisch war vor allem die Hoheit, die der Papst in Fragen der Sittenlehre für sich reklamierte. Sollte diese von Rom sehr weit ausgelegt werden, waren Konflikte mit dem Staat bei der Ehegesetzgebung und der Schulaufsicht unvermeidlich.
Die eigentliche Provokation aber bildete der Anspruch des Papsttums, in essentiellen Glaubens- und Lebensfragen Wahrheiten zu fixieren und zu verkünden, die ewig gültig und damit jeglichem Wandel entzogen sein sollten. Sie stünden damit über der Geschichte und den sie gestaltenden Mächten und Kräften dieser Welt. Damit schien der doppelte Primat des Papstes, der seit dem 11. Jahrhundert nicht nur die unumschränkte Herrschaft über die Kirche, sondern auch die Oberhoheit über die weltlichen Mächte einforderte, aufs Unzeitgemäßeste erneuert worden zu sein.
Geradezu reflexartig weckte dies historische Reminiszenzen wie die von Gregor VII. verfügte Absetzung Kaiser Heinrichs IV. und dessen nachfolgende Abbitte im Jahr 1077 – „Canossa“ als Ort dieser Demütigung wurde so zum geflügelten Wort des Widerstands gegen die Kräfte des Obskurantismus am Tiber. Mehr noch: Bei konsequenter Auslegung des neuen Dogmas, das angeblich im Kern immer schon Bestand gehabt hatte, wurde allen Staaten, die sich im Lauf der Geschichte dem päpstlichen Führungsanspruch entzogen hatten, die Legitimation aberkannt.
Machtanspruch des Papstes ruft heftigen Widerstand hervor
Das protestantische Europa, das sich damit vorrangig angesprochen fühlen musste, reagierte mit einer wütenden Infragestellung des Papsttums, in seiner jetzigen Gestalt wie in der Vergangenheit. Im Zuge der anschließenden „Kulturkämpfe“ im deutschsprachigen Raum mussten sich die Katholiken gegen den Vorwurf zur Wehr setzen, dem fremden Herrn in Rom mehr zu gehorchen als ihrer „natürlichen“ Obrigkeit, also national unzuverlässig zu sein.
Darüber hinaus wurde katholischen Intellektuellen und katholischer Kultur insgesamt der Stempel der Unzeitgemäßheit und Rückständigkeit aufgedrückt, mit weitreichenden Folgen vor allem im akademischen Bereich. In neu gegründeten römischen Forschungsinstituten wurden protestantische Historiker damit beauftragt, nach Quellen zu suchen, die den heroischen Kampf nationaler Helden wie Ulrich von Hutten und Martin Luther gegen die römische Unterdrückung dokumentieren.
Nach der Einnahme Roms am 20. September 1870 präsentierte sich Pius IX. der katholischen Welt als ein Opfer skrupelloser Staatsverbrecher, das im Vatikan schutzlos Repressalien ausgesetzt sei und das Schlimmste zu befürchten habe. Doch das war Propaganda, allerdings eine weltweit sehr erfolgreiche.
In Wirklichkeit hatten die führenden Politiker des Königreichs Italien mehr Angst vor dem Papst als umgekehrt. Am meisten fürchteten sie seine Flucht ins Ausland, die der dringend benötigten Legitimität des jungen Königreichs mit seiner neuen Hauptstadt schweren Abbruch tun musste.
Deshalb erließen sie im Mai 1871 das sogenannte Garantiegesetz. Es sicherte dem Papst und seinen Nachfolgern sakrosankten Status sowie freien Verkehr mit auswärtigen Mächten und deren Botschaftern zu. Zudem sollten die Residenzen im Vatikan, im Lateran sowie in Castel Gandolfo unantastbar sein, und dem Papst wurde eine hohe jährliche Geldsumme zugesichert.
Für Pius IX. war das die notdürftige Verbrämung einer aus seiner Sicht beispiellosen Blasphemie, die er mit verächtlicher Ablehnung quittierte. Seine eigentliche Antwort bestand darin, dass er König Vittorio Emanuele und alle an der Eroberung Roms beteiligten Politiker exkommunizierte. Den Einwohnern der Ewigen Stadt, die kaum einen Finger zu seinen Gunsten gerührt hatten, verweigerte er von jetzt an sogar den Segen „Urbi et Orbi“. Statt dem Weltkreis und der Stadt wurde dieser jetzt nur noch der verschworenen Gemeinschaft im Vatikan gespendet.
Vatikan verbietet Teilnahme an Wahlen auf nationaler Ebene
Mit all diesen Bannstrahlen war ein politisch viel gravierenderes Verbot verknüpft – seit 1874 war es allen Katholiken strengstens untersagt, an Wahlen auf nationaler Ebene teilzunehmen. Damit standen patriotisch gesinnte Gläubige – die wohl die Mehrheit der sehr schmalen politisch vollberechtigten Trägerschicht des neuen Italien bildeten – vor dem Dilemma, ob sie ihrem weltlichen oder geistlichen Herrn die Treue halten sollten.
Schon am 2. Oktober 1870, an dem die volljährigen Bürger Roms dazu aufgerufen worden waren, die Eroberung ihrer Stadt im Nachhinein plebiszitär zu legitimieren, war die Mehrheit für die Eingliederung zwar sehr hoch, die Beteiligung jedoch sehr niedrig gewesen. Der Dauerkonflikt zwischen Staat und Kirche war in den Augen der politischen Protagonisten umso schädlicher, als sie seit 1861 für eineinhalb Jahrzehnte einen betont konservativen, zentralistischen und autoritären Kurs steuerten, jedoch als Rechtfertigung nicht den Segen der Kirche vorweisen konnten. Speziell zur politischen Indoktrinierung der Volksmassen wurde dieses Plazet dringend benötigt.
Die kleinen Leute fühlten sich in Rom und weiter südlich als die großen Verlierer im neuen Nationalstaat. Sie wurden zum Militärdienst eingezogen und mussten neue Abgaben aufbringen, aber die sozialpolitische Unterstützung, die jahrhundertelang von kirchlichen Institutionen geleistet worden war, blieb aus. Dass diese Institutionen im Zuge des „Kirchenkampfs“ jetzt reihenweise enteignet wurden, machte in den Augen des Volkes das Maß voll und führte in Süditalien zu einem blutigen Bürgerkrieg.
Abgemildert wurden die Folgen der päpstlichen Selbstisolierung in Rom und in Italien dadurch, dass das Verbot der Teilnahme am politischen Leben nicht auf regionaler und lokaler Ebene galt. Hier konnten katholische Verbände schnell Fuß fassen und teilweise starken Einfluss gewinnen. Die „römische Frage“, wie es künftig um die völkerrechtliche Stellung des Papstes und seine konkreten Beziehungen zum Königreich Italien stehen sollte, das er nicht als solches anerkannte, aber blieb offen.
In seinen letzten Jahren inszenierte sich Pius IX. wirkungsvoller denn je als Märtyrer. Zu feierlichen Anlässen, wie seinem 50-jährigen Bischofsjubiläum im Jahr 1877, wurden Pilgerreisen aus weiten Teilen Europas und Amerikas organisiert.
Kurz darauf, am 9. Januar 1878, starb König Vittorio Emanuele II., nach seinem Selbstverständnis als guter Katholik, aber vom Papst exkommuniziert. Dieser ließ dem Moribunden in letzter Minute die Sterbesakramente bringen, doch erreichte die Lösung vom Bann den König nicht mehr. Pius IX. starb vier Wochen nach dem Monarchen. Ob er die 32 Jahre vollmachen würde, die der heilige Petrus der Legende nach amtiert haben soll, war bis zum Schluss Gegenstand einer Wette gewesen, an der sich die Römer leidenschaftlich beteiligt hatten. Am Ende fehlte ihm ein halbes Jahr – dennoch war dies der bei weitem längste historisch bezeugte Pontifikat bis heute.
Wie sehr diese Regierungszeit die Kirche und Rom polarisiert hatte, zeigte sich noch drei Jahre später, als die sterblichen Überreste Pius’ IX. an ihren endgültigen Begräbnisort in der Basilika San Lorenzo fuori le mura überführt wurden. Der Wagen mit seinem Sarg wurde unter der Parole „Es lebe Italien!“ mit Steinen beworfen und mit Verwünschungen bedacht. Auch die Seligsprechung des Mastai-Ferretti-Papstes durch Johannes Paul II. im Jahr 2000 wurde als hochpolitischer Akt vielfach kritisch kommentiert. Größere Reaktionen in der Öffentlichkeit brachte sie jedoch nicht mehr hervor.
Autor: PROF. DR. VOLKER REINHARDT
Geschichte & Archäologie
Archäologen finden 11.000 Jahre alten „Leopardenreiter“ in Karahan Tepe
1. September 2026
Archäologen haben in der türkischen Steinzeit-Anlage eine bislang einzigartige Steinfigur entdeckt: einen auf dem Rücken eines Leoparden reitenden Mann.
Geschichte & Archäologie
Tschechischer Steinkreis ist 1000 Jahre älter als Stonehenge
27. August 2026
Archäologen haben eines der ältesten Steinzeit-Heiligtümer Mitteleuropas entdeckt: eine 230 Meter große Kreisanlage mit Ringgraben und astronomisch…