Die Fülle der Verdammungen, die der „Syllabus“ von 1864 gegen die Moderne ausgesprochen hatte, machte aus Sicht des Vatikans eine Erwiderung erforderlich, in der so viel Lüge, Betrug und Irrtum in Gestalt ewig gültiger Wahrheiten die gebührende Antwort erteilt werden sollte. Dafür reichte eine päpstliche Verlautbarung allein nicht aus. Um einer Replik der katholischen Kirche den nötigen Nachdruck zu verleihen, musste nach mehr als 300 Jahren erstmals wieder ein Konzil einberufen werden.
Ganz ohne Risiko war dies nicht, denn es besteht bei Konzilen immer auch die Gefahr, dass sie eine Eigendynamik entwickeln und es zu innerkirchlicher Opposition kommt. Schließlich war die aktuelle Strategie der Kurie radikal. Sie lief darauf hinaus, dem Papst bei theologischen Grundsatzentscheidungen eine Hoheit und Stellung zu verleihen, wie sie kein Vorgänger jemals besessen hatte.
Eine solch überhöhte, ja abgehobene Position hatte Pius IX. schon 1854 bezogen, als er aus eigener Machtfülle das Dogma der Unbefleckten Empfängnis Marias verkündet und so mit einer geheiligten Tradition der Kirche gebrochen hatte (siehe Artikel Seite 32). Anderthalb Jahrzehnte später reichten die Pläne nun noch sehr viel weiter.
Das im Juni 1868 angekündigte Konzil trat im Dezember 1869 im Vatikan zusammen. Seine eigentliche Zweckbestimmung und seinen Höhepunkt erreichte es jedoch erst im Sommer 1870, als der Tagesordnungspunkt der päpstlichen Unfehlbarkeit – als zwölftes Kapitel eines Rahmenpapiers zu Fragen der Kirche unauffällig verpackt – zur Diskussion anstand.
Eine solche „Infallibilität“ hatten die kurialen Theologen dem Papst schon im 15. Jahrhundert zugeschrieben, nicht zuletzt als Reaktion auf den in Konstanz (1414–1418) entstandenen Führungsanspruch des Konzils gegenüber dem Papst. Doch formell verkündet worden war dieser Grundsatz nie.
Gegen die Pläne der Kurie gibt es auch innerhalb der katholischen Kirche Bedenken
Dagegen standen Bedenken, die 1870 aktueller denn je waren. Zumindest zwei Päpste des 4. und 6. Jahrhunderts hatten nachweislich Lehrsätze verkündet, die von ihren Nachfolgern als falsch und ketzerisch verurteilt worden waren. Auch ganz generell gab es theologische Bedenken gegen eine so extreme Zuspitzung der päpstlichen Machtfülle.
So kam es schon im Vorfeld des Konzils und in dessen ersten Monaten zu kontroversen Debatten über das geplante neue Dogma, bei denen dessen Gegner systematisch eingeschüchtert und schikaniert wurden. Von der Freiheit der Meinungsbildung und Wahrheitsfindung, die für ein gültiges Konzil unabdingbare Voraussetzung war, konnte hier keine Rede sein.
Am 18. Juli 1870 war es dann so weit: Während ein heftiges Gewitter über Rom niederging und die Peterskirche, in der das Konzil tagte, auf dramatische Art und Weise verdunkelte, stimmte eine Dreiviertel-Mehrheit der etwa 700 anwesenden Bischöfe und Äbte der Konstitution „Pastor aeternus“ („Ewiger Hirte“) zu, deren viertes Kapitel alles Wesentliche enthielt. Darin war zu lesen, dass der Papst wie alle seine Vorgänger durch die Gnade Jesu Christi unfehlbar sei, wenn er ex cathedra, also bei der Ausübung seines Amtes als Lehrer und Hirte der Christenheit, Entscheidungen in Fragen des Glaubens und der Moral fälle. Die so verkündeten Lehrsätze – so die Konstitution weiter – gewinnen aus sich heraus, also ohne Zustimmung der Gesamtkirche, uneingeschränkte Gültigkeit, so dass alle, die sie in Frage stellen, dem Bannstrahl verfallen.





