Für Kaiser Trajan war es nur eine Anfrage unter vielen. Gaius Plinius Secundus (der Jüngere) hatte aus dem kleinasiatischen Bithynien geschrieben mit der Frage, was er mit den Anhängern der Christen-Sekte tun solle. Als Statthalter und oberstem Richter waren ihm einige Nicht-Römer als Christen angezeigt worden, und er hatte sie verhört. Wer vor Göttern und Kaiserbild opferte und Christus verfluchte, wurde als unschuldig angesehen, blieb jemand aber auf Nachfrage hartnäckig bei seinem Glauben, so hatte er ihn verurteilt. Nur die römischen Bürger überstellte er nach Rom: Sie hatten Anspruch auf einen Prozess in der Hauptstadt. Zudem hatte Plinius eine anonyme Anklageschrift mit einer Liste von Beschuldigten erhalten. Mit diesen war er ebenso verfahren; zweimal war es sogar zu Folterungen gekommen. Der Statthalter, entsetzt über den „wüsten, maßlosen Aberglauben“ und konfrontiert mit immer mehr Anklagen, wollte nun beim Kaiser klare Direktiven einholen.