Vom Beginn des 2. Jahrhunderts v. Chr. bis zum Ende der Republik wurden ständig neue Ambitus-Gesetze mit immer härteren Strafen erlassen. Die „Lex Cornelia Fulvia de ambitu“ des Jahres 159 v. Chr., von den Konsuln Gnaeus Cornelius Dolabella und Marcus Fulvius Nobilior eingebracht, definierte Wahlbetrug als Kapitalverbrechen; Verstöße konnten nun mit Verbannung geahndet werden. Später versuchte man es mit zehn Jahren Sperre für alle politischen Betätigungen. Irgendwann sollte gar straffrei ausgehen, wer jemand anderen eines noch schwereren Wahlbetrugs überführen konnte. Die Vielzahl der Gesetze zeigt: Der Kampf um den Aufstieg ließ sich so nicht eindämmen – und unterhöhlte schließlich die Republik.





