Der Krieg und das Kriegsende waren in Deutschland in weiten Kreisen unverstanden geblieben, denn die Behauptung, das Reich stehe in einem Verteidigungskrieg, hatte sich im kollektiven Bewußtsein fest verwurzelt. Angesichts des Verlusts der „Welt von gestern“ sowie der Erfahrung von Niederlage und Erniedrigung durch die Sieger breitete sich eine trotzige Haltung kultureller Selbstisolation aus. Die Fürsprecher einer parlamentarischen Verfassung in einem demokratischen Staat waren in der Minderheit.
Die Reichsverfassung kompensierte den Wegfall der Monarchie nicht auf angemessene Weise. Die unglückliche Konstruktion, eine parlamentarische Demokratie zu begründen und im gleichen Zug die parlamentarische Regierung zu entmachten, schwächte nicht nur das politische System, sondern mehr noch dessen Ansehen in der Öffentlichkeit. Die Weimarer Reichsverfassung stellte die Regierung in die Abhängigkeit vom Präsidenten, den sie aber nicht vom Parlament, sondern unmittelbar vom Volk wählen ließ. Der Reichspräsident besaß die Machtfülle eines „Ersatzmonarchen“, ohne daß er den Wegfall der Monarchie atmosphärisch kompensieren konnte.
In der politischen Ordnung der Reichsverfassung kamen Unsicherheit und Erfahrungsmangel der Verfassunggeber zum Ausdruck. Sie alle waren Kinder des Kaiserreichs, kannten nichts anderes als den Kryptoabsolutismus der Bismarck-Verfassung und assoziierten mit Parlamentarismus die macht- und einflußlosen Parteien des Reichstags im Kaiserreich. Sie trauten den Parteien nicht zu, den Gemeinwillen der Wählerschaft zu verkörpern, sondern unterstellten ihnen, stets bloß egoi-stischem Partikularwillen zu folgen. Das Volk, meinten sie, brauche an der Spitze einen Mann, der „über den Parteien“ stand und deshalb den Gemeinwillen zu verkörpern versprach.
Zu den auf Volksgemeinschaft und charismatische Führerherrschaft hinauslaufenden Vorstellungen kam das Nationalempfinden. Der Versailler Vertrag schweißte die deutsche Gesellschaft der 20er Jahre mehr zusammen, als es der Weltkrieg vermocht hatte. Das Verbot, Deutsch-Österreich dem Reich anzugliedern, enttäuschte die Anhänger des großdeutschen Gedankens, der Kriegsschuldartikel verletzte Ehrgefühl und Nationalstolz der Besiegten. Er war von den Siegermächten mit der politisch-militärischen Strategie der Reichsleitung vor 1914 begründet worden und kodifizierte die „Alleinschuld“ als zentrales ideologisches Argument der Kriegsgegner Deutschlands, um die Reparationsverpflichtung des Reichs völkerrechtlich zu legitimieren.




