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Wahlen und viel Pragmatismus
Wie wurde man Herrscher im ostfränkisch-deutschen Reich? Seit dem Ende der karolingischen Herrschaft 911 wurde stets am Gedanken eines Wahlkönigtums festgehalten. Dennoch versuchten viele Könige und spätere Kaiser erfolgreich, frühzeitig die Nachfolge für ihre Söhne zu sichern.
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Konnte ein Dummkopf (fatuus) Kaiser des Römischen Reiches werden? Theoretisch sei das möglich, merkte Papst Innozenz III. (1198–1216) kritisch an. Nämlich dann, wenn die Deutschen einen solchen zum König wählen würden und er ihn dann den historischen Gewohnheiten gemäß zum Kaiser krönen müsse. Der Grafensohn Lothar von Segni (geb. 1161), der in Paris Theologie und in Bologna das gelehrte Recht studiert und als Papst den Namen Innozenz angenommen hatte, führte 1202 in seiner Dekretale „Venerabilem“ diese Möglichkeit an. Damit wollte er auf die besondere theologische und juristische Verantwortung der Päpste bei der Kaiserkrönung hinweisen und deren Recht unterstreichen, den jeweiligen Kandidaten zu bestätigen („Approbation“).
Diese – in gewisser Weise zugleich überzogene wie berechtigte – Besorgnis spiegelte die seit einem halben Jahrhundert an Intensität gewinnenden Auseinandersetzungen zwischen den deutschen Königen und den Päpsten wider. Die Könige pochten auf ihrem in der Tat historisch begründeten Anspruch auf das römische Kaisertum seit der Krönung Ottos I. in Rom im Jahr 962; und das Papsttum stellte ihnen seit Gregor VII. (1073–1085) seine Sicht entgegen, als geistliche Macht gegenüber der weltlichen Macht Vorrang zu haben.
Die Polemik Innozenz’ III. ist vor dem Hintergrund des staufisch-welfischen Thronstreits nach dem Tod Heinrichs VI. (1198) zu verstehen. Der Papst konnte bei der Kaiserkrönung seine Funktion als „Zünglein an der Waage“ ausspielen, weil zwei Parteien, die Unterstützer des Staufers Philipp sowie diejenigen des Welfen Otto, miteinander rangen.
Am Anfang steht die Kür durch „die Großen“ mit anschließender Huldigung
Bis 1198 hatte im ostfränkisch-deutschen Reich grundsätzlich das Wahlkönigtum gegolten. Seit dem Tod des letzten ostfränkischen Karolingers, Ludwigs IV. des Kindes, im Jahr 911 pflegten die Großen dieses Teilreiches ihren König zu wählen. Der Erste dieser Reihe war der Ostfranke Konrad I. (911–918). Nach dessen Tod wählten die einflussreichen Magnaten Heinrich, Herzog von Bayern, aus der sächsischen Adelsfamilie der Liudolfinger, die durch Heirat mit den Karolingern verbunden war. Dieser Umstand sowie die tatsächliche Machtposition innerhalb des ostfränkischen Herrschaftsverbandes machten Heinrich damals zum einzig wählbaren Kandidaten.
Es gelang Heinrich I. schon zu Lebzeiten, die Nachfolge seines Sohnes Otto gegen Widerstände erfolgreich vorzubereiten. Die Huldigung durch „die Großen“ in Gestalt der Waffenfähigen wird in den Quellen betont, die sich allerdings an entsprechenden literarischen Vorlagen der römisch-antiken Geschichtsschreibung orientierten. Denn auch dieses Königtum war im Grunde seit der Merowingerzeit römisch und nicht germanisch hergeleitet worden.
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Otto der Große (936 –973) handelte vergleichbar und ließ seinen gleichnamigen Sohn schon zu seinen Lebzeiten sowohl zum König (961) wählen als auch zum (Mit-)Kaiser (967). Auch wenn – zumindest für das Königtum – Nachwahlen vorgesehen waren, führte dieses Vorgehen die Wahlidee ad absurdum. Offenbar ließ sich die Nachfolgefrage besser durch situationsbedingten Pragmatismus lösen.
Eine neue Lage ergab sich, als es um die Nachfolge Ottos II. ging. Dieser hatte seinen Sohn Otto (III.) schon im Alter von drei Jahren am Jahresende 983 in Aachen zum König krönen lassen. Nachdem Otto II. am 7. Dezember 983 im Alter von 28 Jahren überraschend gestorben war, wurde das Jahr 984 im ostfränkisch-deutschen Reich durch die Konflikte um seine Nachfolge bestimmt – dem Wahlrecht kam bei dieser Auseinandersetzung kaum Bedeutung zu.
Herzog Heinrich II. von Bayern (geb. 951) machte als Neffe Ottos I. und somit nächster männlicher Verwandter des kleinen Otto Ansprüche auf den Thron geltend. Er entführte das Kind und suchte um Unterstützung durch den Adel des ostfränkischen Reiches nach. Diese fand er letztlich nicht – woraus sein späterer Zuname „der Zänker“ resultieren sollte. So wurde die Wahl von 983 dennoch umgesetzt.
„Umritt“: Der neue Herrscher nimmt sein Gebiet in Besitz
Der plötzliche Tod Ottos III. in Italien Ende Januar 1002 stellte das ottonische Reich vor die inzwischen ungewohnte Situation, dass der Kaiser weder einen Sohn noch eine Empfehlung für seine Nachfolge hinterlassen hatte. In dieser Lage ergriff der Sohn Heinrichs des Zänkers, Herzog Heinrich IV. von Bayern, die Initiative und eignete sich die Reichsinsignien durch eine Art Überfall auf den Leichenzug Ottos III. bei Polling an. Er wandte mithin ähnlich rabiate Mittel wie sein Vater an, konnte aber dennoch das Wahlrechtsprinzip nicht aushebeln.
Gegenkandidaten aus Sachsen, Markgraf Eckehard, und Schwaben, Herzog Hermann II., standen bereit. Letzterer war als Sohn Herzog Konrads von Schwaben ein Spross der Konradiner, der möglicherweise ottonische Abstammung einbringen konnte. Dem sächsischen Markgrafen hingegen war allein die persönliche Nähe zu Otto III. ein Argument, wie der Chronist Thietmar von Merseburg kolportierte. Allerdings wurde Eckehard alsbald ermordet.
Heinrich, der Ottone aus der bayerischen Linie, setzte sich schließlich durch, wurde von einigen Reichsfürsten gewählt und in Mainz als Heinrich II. gekrönt. Erst sein daran anschließender „Königsumritt“ durch das nordalpine Reich brachte ihm jedoch die allgemeine Anerkennung. Von nun an scheint neben der Wahl und der Krönung auch der „Umritt“ eine konstituierende Funktion für den Herrschaftsantritt im ostfränkisch-deutschen Reich gewonnen zu haben.
Der erbenlose Tod Heinrichs II. 1024 erforderte erneut eine Königswahl. Bei der vorbereiteten Wahlversammlung in Kamba am Rhein am 4. September 1024 standen nur zwei Kandidaten in der engeren Wahl. Beide stammten aus der mittelrheinischen Familie der fränkischen Salier, und beide trugen den gleichen Namen: Konrad. Was zunächst verwirrend klingt, hat einen einfachen Grund: Die Familie hatte eine bedeutende Machtstellung inne, sie hatte hohe Würdenträger des Reiches hervorgebracht, und sie verfügte über Verwandtschaft zu den Ottonen. Eine Tochter Ottos des Großen und seiner englischen Gemahlin Edith, Liutgard, hatte 947 Herzog Konrad „den Roten“ von Lothringen geheiratet. Der Salier gehörte zeitweilig zur engsten Umgebung Ottos I.
Die Wählenden orientierten sich 1024 demnach an einem verwandtschaftlichen Kriterium. Dass die Wahl in Kamba nicht auf Konrad den Jüngeren (geb. 1003), sondern auf Konrad den Älteren (geb. um 990) fiel, dürfte daran gelegen haben, dass er bereits einen Sohn hatte und so eine dynastische Folge zu garantieren schien.
Freilich wurde gewählt, aber dynastische Erwägungen scheinen den Ausschlag gegeben zu haben – und zwar sowohl auf die Vergangenheit wie auf die Zukunft bezogene. Wegen dieser großen Erwartungen dürfte Kaiser Konrad II. (1024 –1039) auch keine Schwierigkeiten gehabt haben, seinen Sohn Heinrich (geb. 1016 oder 1017) noch zu seinen eigenen Lebzeiten nach ottonischem Vorbild zum König wählen und durch einen „Umritt“ im Reich von allen anerkennen zu lassen (1028).
Wie wechselhaft politische Grundstimmungen sein können, erfuhr dieser Sohn als alleinregierender König und Kaiser. Die Großen seines Reiches begegneten Heinrich III. (1039 –1056) wesentlich skeptischer als seinem Vater. Dies lag nicht zuletzt an seinem Herrschaftsstil – er agierte gegen lokale Machtstrukturen zugunsten der eigenen Familie. Schon der Wunsch, den spät geborenen gleichnamigen Sohn von den Fürsten designieren zu lassen, wurde durch den Vorbehalt der Magnaten drastisch eingeschränkt, sie würden die Wahl letztlich von der zu erweisenden Eignung seiner selbst und Heinrichs IV. (geb. 1050) abhängig machen.
Heinrich III. starb 1056. Die Vormundschaft für Heinrich IV. übernahm seiner Mutter, Kaiserin Agnes. Prägend für den Thronfolger wurde seine gewaltsame Entführung durch eine Verschwörergruppe unter Erzbischof Anno II. von Köln, die den Minderjährigen 1062 während eines Aufenthalts in der Pfalz Kaiserswerth in ihre Gewalt brachte und dann von seiner Mutter die Herausgabe der Reichsinsignien erpresste. Mit Anno als Erzieher erreichte Heinrich im März 1065 die Volljährigkeit.
„Gegenkönige“: Beleg für die Wirkmächtigkeit der Wahlen
Während seiner Herrschaft trat ein Phänomen auf, das die Idee des Wahlrechts der Fürsten gegenüber der Erbfolge so entschieden betont, dass an der Wirkmächtigkeit des Wahlprinzips kein Zweifel bestehen kann: Heinrich IV. wurde 1076 von der papsttreuen Opposition unter den Fürsten für abgesetzt erklärt und ein Nachfolger gewählt. In der königstreuen Verfassungsgeschichte der deutschen Geschichtsschreibung seit dem 19. Jahrhundert werden diese Gewählten als „Gegenkönige“ bezeichnet. Unabhängig davon, dass sie in der Regel scheiterten, darf aus heutiger Sicht ein Punkt nicht in Frage gestellt werden: Sie meinten, als rechtmäßig gewählte Herrscher zu regieren.
Wie auch immer: Heinrich IV. setzte sich sowohl gegen Rudolf von Rheinfelden (1077–1080) als auch gegen Hermann von Salm (1081–1088) durch. Er war schließlich sogar in der Lage, seinen Sohn Heinrich zu seinen eigenen Lebzeiten 1098 zum König wählen zu lassen. Erneut setzte sich das dynastisch orientierte Vorwahlprinzip durch, wenn auch nicht mit dem erwünschten Erfolg. Alsbald näherte sich der junge Mitkönig den Gegnern seines Vaters an, den er 1105 absetzen ließ.
Nach dem erbenlosen Tod Heinrichs V. am 23. Mai 1125 war erneut eine echte Wahlsituation für das Reich gegeben. Anders als 1024 wollte man nun die Dynastiebildung verhindern und wählte in Mainz den kinderlosen und älteren Herzog von Sachsen, Lothar von Süpplingenburg (geb. 1075, Herzog seit 1106) zum König. Lothar III. (1125 –1137, Kaiser seit 1133) war zunächst Unterstützer, dann entschiedener Gegner Heinrichs V. gewesen.
Herzog Friedrich II. von Schwaben (1105 –1147) und sein jüngerer Bruder Konrad (geb. 1093/94) fühlten sich durch die Wahl von 1125 übergangen und führten das Erbrecht ins Feld: Sie empfanden sich als die legitimen Erben der Salier wegen ihrer Mutter Agnes, der Tochter Heinrichs IV., und weil der sterbende Salier sie designiert habe.
Damit begaben sie sich unmittelbar in Opposition zu König Lothar. 1125 ließ sich Konrad zum Gegenkönig erheben, und nach Lothars Tod wurde er 1138 (bis 1152) zum Nachfolger seines Kontrahenten erkoren. Eine weitere Wahl, diesmal in Frankfurt, das sich in der Folgezeit zum wiederkehrenden Wahlort entwickeln sollte, sicherte nach Konrads Tod die dynastische Kontinuität mit Friedrich I. „Barbarossa“ (1152 –1190), Sohn des genannten Herzogs Friedrich.
Friedrich I. ließ seinen 1165 geborenen Sohn Heinrich VI. 1169 nach ottonisch-salischem Vorbild in Bamberg designieren und wählen, die Übernahme der Herrschaft nach des Vaters Unfalltod 1190 auf dem dritten Kreuzzug erfolgte in einer innenpolitisch angespannten Situation: dem Streit zwischen Staufern und Welfen. Heinrich VI. starb 1197 und hinterließ einen zweijährigen Sohn, den späteren König und Kaiser Friedrich II. (1212 –1250). In dieser mit der Situation des Jahres 984 vergleichbaren unsicheren Lage kam es zur Doppelwahl des Jahres 1198: Ein Teil der Fürsten wählte den jüngsten Sohn Barbarossas, Philipp von Schwaben (ermordet 1208), die antistaufische Partei den Welfen Otto IV. (gest. 1218), den dritten Sohn Heinrichs des Löwen.
Die Einflussreichsten bilden einen „Kurverein“
Hier schließt sich der Kreis mit Blick auf das Zitat von Papst Innozenz III., der in der Spaltung der Fürsten politische Chancen erkannte und forderte, der Papst müsse dem Kandidaten für die Königskrone zustimmen. Bevor dies näher erörtert wird, bleibt festzuhalten: Im ostfränkisch-deutschen Reich wurde seit dem Ende der karolingischen Herrschaft 911 stets am Gedanken eines Wahlkönigtums festgehalten. Dennoch versuchten viele Herrscher erfolgreich, ihren Söhnen frühzeitig die Nachfolge zu sichern.
Ein Erbkönigtum, wie in Frankreich, entwickelte sich während des Mittelalters im deutschen Reich jedoch nicht. Im Gegenteil, nach schwierigen Jahren ohne ein stabiles Königtum, das erst mit Rudolf von Habsburg (1273 –1291) wiederhergestellt werden konnte, setzte eine Entwicklung ein, an deren Ende die verfassungsähnliche Bestimmung stand, welche Kurfürsten den deutschen König küren sollten.
Zunächst waren es „die Großen des Reiches“ gewesen, aber seit dem 10. Jahrhundert gehörten gewisse Amtsträger stets zum einflussreichsten Teil dieser Gruppe, allen voran die drei Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier. 1338 bildeten diese sowie die vier bedeutendsten weltlichen Fürsten (der König von Böhmen, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der Pfalzgraf bei Rhein) den Rhenser Kurverein (benannt nach Rhens, südlich von Koblenz auf dem linken Rheinufer). Dieser lehnte das päpstliche Approbationsrecht in seinen Statuten ab. Die „Goldene Bulle“ von 1356 regelte unter Einschluss älterer Bestimmungen die Königswahl abschließend.
In den beiden Nachfolgereichen des Frankenreiches entwickelten sich mithin zwei verschiedene Nachfolgeregelungen für das Königtum. Das Kaisertum der Karolinger hingegen ging 962 auf Otto I. von Ostfranken über, der es – wie Karl der Große – an seine Familie binden konnte, indem sie noch zu Lebzeiten ihre Söhne zum Kaiser erheben lassen konnten (813 Ludwig der Fromme bzw. Otto II. im Jahr 967). Von nun an wurden mit wenigen Ausnahmen alle ostfränkisch-deutschen Könige in Rom durch einen Papst zum Imperator Augustus Romanorum (also nicht zu einem „deutschen Kaiser“) gekrönt.
Auf die jeweiligen nicht immer konfliktfreien Erhebungen zum Kaiser kann hier nicht eingegangen werden, man kann jedoch sagen, dass es eine historisch abzuleitende Gewohnheit war, die oftmals umstritten, aber niemals ernsthaft gefährdet war. Innozenz III. jedoch erkannte die Chance, die in der Doppelwahl von 1198 lag, eine seit längerem schwelende Machtfrage zugunsten des Papsttums zu wenden. Es wurde spätestens seit Gregor VII. zwischen regnum und sacerdotium (weltlicher und kirchlicher Macht) darum gerungen, welcher Seite mehr göttlich legitimierte Macht zuzubilligen sei.
Innozenz problematisierte, wie gesagt, die Frage nach der päpstlichen Eignungsprüfung schon vor der Königswahl. Auf den ersten Blick erscheint diese Argumentation logisch. Auf den zweiten jedoch ist eine Objektivität nicht gegeben, es sei denn, es wäre den Königswählern nördlich der Alpen sachlich nachzuweisen gewesen, einen Dummkopf gewählt zu haben.
Aachen wird zum Krönungsort der gewählten Könige
Abschließend ein Blick auf den zentralen Krönungsort: In Verbindung mit den imperialen Plänen Karls des Großen stand von Beginn an Aachen, wo er ein einzigartiges Ensemble aus Pfalzgebäuden und der oktogonalen Pfalzkapelle errichten ließ. Otto der Große wurde dort gewählt und gekrönt, was als bewusste Anknüpfung an karolingische Traditionen durch den sächsischstämmigen König des ostfränkischen Teilreiches zu verstehen ist. 961 wiederholte sich dieses mit der Krönung Ottos II., 983 mit der Ottos III. Heinrich II. wurde hingegen 1002 in Mainz gekrönt, sozusagen am falschen Ort, aber vom „richtigen“ Erzbischof (dem von Mainz), was auch für Konrad II. zutrifft. Dieser ließ jedoch 1028 seinen einzigen Sohn Heinrich III. in Aachen wählen und krönen.
Von nun an fanden alle Königskrönungen des Reiches in Aachen statt. Dem staufisch-welfischen Konflikt ist die Krönung Philipps von Schwaben 1198 in Mainz sowie die erste Friedrichs II. 1212 ebenda geschuldet, Letzterer aber ließ die Zeremonie 1215 in Aachen nachholen.
Aachen ist zweifellos der Ort, der mit der ostfränkisch-deutschen Königsherrschaft intensiver verbunden ist als alle anderen. Ihm folgt Frankfurt am Main, das sich seit dem 12. Jahrhundert als Wahlort etablierte, von dem aus man als gewählter König freilich den Weg nach Aachen zu gehen hatte.
Autor: Prof. Dr. Caspar Ehlers
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