Die Firma Woermann leitet die koloniale Landnahme ein
Gefordert, ermöglicht und praktisch umgesetzt wurde die koloniale Annexion Kameruns durch eine enge Zusammenarbeit zwischen der deutschen Reichsregierung und privatrechtlichen Firmen. Die Basis der „Schutzgebietserklärung“ waren Verträge, die Vertreter der Hamburger Handelsunternehmen C. Woermann und Jantzen & Thormählen verhandelt und mit den Repräsentanten der Duala, der dort lebenden Bevölkerungsgruppe, abgeschlossen hatten. Nur Stunden vor der Zeremonie waren die „Schutzverträge“ an Nachtigal übergeben und die im Namen der Hamburger Unternehmen erworbenen Hoheitsrechte an das Deutsche Reich übertragen worden. Die Firma Woermann und ihr Vorgehen in Kamerun vor, während und nach seiner kolonialen Annexion zeigt die enge Wechselwirkung ökonomischer und politischer Sphären, die für den Kolonialismus zentral war.
Adolph Woermann, der Inhaber C. Woermanns, des größten deutschen Handelsunternehmens in Westafrika, bereitete die „Schutzgebietserklärung“ nicht nur praktisch, sondern auch ideologisch vor. Bereits 1879 sprach er in einem Vortrag vor der Geographischen Gesellschaft in Hamburg von den „ungehobenen Schätzen“ Afrikas, die es zu „heben“ gelte: die natürlichen Ressourcen sowie die Arbeitskraft der Afrikanerinnen und Afrikaner.
Zur selben Zeit formierte sich im Deutschen Reich die Kolonialbewegung. Publizisten wie Wilhelm Hübbe-Schleiden forderten, dass das Deutsche Reich zum „Weltreich“ werden solle, dass es außerhalb Europas expandieren und Kolonien erwerben solle. Woermann nutzte seine Stellung in der Hamburger Handelskammer und versuchte diese auf eine prokoloniale Linie einzuschwören. Er wolle der Kolonialbewegung „klare und praktische“ Ziele geben. Im Namen der Handelskammer verfasste er 1883 eine Denkschrift an die Reichsregierung, die zum Schlüsseldokument der Kolonialreichsgründung wurde. In dem Dokument wurden detailliert die deutschen Wirtschaftsinteressen in Westafrika aufgeschlüsselt. Am Ende forderte die Handelskammer die „Erwerbung eines Küstenstriches am Festlande zur Begründung einer deutschen Handelskolonie“.
Binnen eines Jahres wurde diese Forderung umgesetzt. Mit seiner Initiative hatte Woermann dem deutschen Reichskanzler Otto von Bismarck, der formeller Kolonialherrschaft lange skeptisch gegenüberstand, gute Gründe für dessen eigenen Kurswechsel gegeben. In den Monaten bis zur „Schutzgebietserklärung“ wurde Woermann zu einem engen Berater Bismarcks in Sachen Kolonialpolitik. Als im November 1884 die Berliner Afrika-Konferenz eröffnet wurde, zu der Bismarck die Großmächte eingeladen hatte und die als entscheidende Wegmarke in der kolonialen Aufteilung Afrikas gilt, nahm Woermann als Delegierter des Deutschen Reiches teil und verhandelte die Grenzverläufe der deutschen Kolonie Kamerun.





