Nach der Heirat mit seiner zweiten Frau Beatrix von Burgund gelang es Barbarossa, deren Heimat enger an das Reich zu binden. Zur Festigung der Macht des Kaisers nahmen zudem Ministerialen, die höfischen Dienstmänner, eine immer bedeutendere Funktion ein.
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Nachdem sich Friedrich Barbarossa 1153 unter dem Vorwand einer zu nahen Verwandtschaft von seiner ersten Frau, Adela von Vohburg, hatte scheiden lassen, heiratete er 1156 Beatrix von Burgund (gest. 1184). Beatrix war die einzige Tochter Graf Rainalds III. von Burgund und Mâcon und dessen Frau Agathe von Montjoie. Friedrich und Beatrix sollten zusammen neun Kinder bekommen (darunter die späteren Könige Heinrich VI. und Philipp von Schwaben). Die vorherige Ehe mit Adela war kinderlos geblieben.
Beatrix war für den Staufer aus politischen Gründen eine sehr gute Partie. Über sie konnte er die schwache Stellung des Königtums in Burgund ausbauen: Aus Beatrix’ Mitgift erhielt er 5000 Ritter sowie die Stadt Besançon, und unter dem Rechtstitel seiner Frau nahm Barbarossa sowohl Burgund als auch die Provence in Besitz.
Mit Beatrix hat Barbarossa eine selbständige Herrscherin an seiner Seite
Die Hochzeit, die sehr prunkvoll gewesen sein muss, fand im Juni 1156 in Würzburg statt; wenige Tage zuvor erst war Beatrix von Erzbischof Hillin von Trier in Worms zur Königin geweiht worden. Beatrix war zum Zeitpunkt der Heirat mit Friedrich zwischen zwölf und 16 Jahren alt, Friedrich selbst war damals etwa Mitte 30 – ein beträchtlicher Altersunterschied also, der aber bei fürstlichen Heiraten in der damaligen Zeit völlig normal war.
Seit ihrer Hochzeit führte Beatrix den Titel dei gratia Romanorum imperatrix augusta. Zur Kaiserin (imperatrix) gekrönt wurde sie allerdings erst 1167 – ohne Barbarossa, da dieser ja bereits seit 1155 Kaiser war. In Burgund regierte Beatrix wohl weitgehend
ohne Einmischung ihres Mannes. Davon zeugen zahlreiche in ihrem Namen ausgestellte Urkunden. Die immer wieder zitierte, auf den für gewöhnlich gut informierten englischen Geschichtsschreiber Ralph von Diceto zurückgehende Formulierung vom vir uxorius, das heißt als einem von dem Willen seiner Frau abhängigen Mann, scheint darauf hinzudeuten, dass Beatrix großen Einfluss auf Friedrich hatte. Sie war, was auch durch andere Quellen belegt werden kann, eine echte consors imperii, einer Partnerin in der Herrschaft.
Im Frühjahr 1178, fast ein Jahr nach dem Frieden von Venedig, der das jahrzehntelange alexandrinische Schisma beendet hatte, führte ein kaiserliches Heer unter Erzbischof Christian von Mainz Papst Alexander III. nach Rom zurück. Auch Barbarossa verließ den italienischen Schauplatz und ging zurück nach Deutschland. Auf dem Weg dorthin ließ er sich zum König des Regnum Arelatense krönen. Der Name dieses Territoriums stammt von der Stadt Arles (auch Arelat genannt). Es erstreckte sich von dem, was wir heute als Burgund kennen, bis hinunter in die Provence und umfasste auch westliche Teile der heutigen Schweiz.
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Betrachtet man die Geschichte Burgunds, war das alles andere als selbstverständlich. 1033 war Konrad II. aus der Familie der Salier nach harten Kämpfen um die Nachfolge der burgundischen Rudolfinger zum „burgundischen König“ (rex Burgundionum) gewählt und in Payerne (im heutigen Schweizer Kanton Waadt) gekrönt worden. Spätestens seit der Bestätigung der Königswürde von Konrads Sohn Heinrich III. 1038 in Solothurn bekam das Regnum Burgundiae – wie es die Historikerin Laetitia Böhm formulierte – einen neuen staatsrechtlichen Status. Burgund war zu einem Teil des Imperiums geworden, und völlig zu Recht hat man von einer Trias aus Deutschland, Italien und Burgund gesprochen.
Und doch war Burgund anders. So wortreich in den mittelalterlichen Theorien, etwa bei dem Gelehrten Alexander von Roes, behauptet wurde, das Kaisertum ruhe auf den vier loca principalia, Aachen, Arles, Mailand und Rom, so wenig konnte von realer Machtausübung wenigstens in den Kerngebieten Burgunds die Rede sein. In der historischen Forschung sieht man heute die Krönung Barbarossas als Teil des Bemühens des Staufers und seiner Berater, den burgundischen Raum stärker als zuvor in das Herrschaftsgebiet der Zentralgewalt einzubinden. Zu Recht hat man dazu bemerkt, dass dieser Versuch zur herrschaftlichen Durchdringung des burgundischen Raums sich sehr von seinen unmittelbaren Vorgängern abhebt (Odilo Engels).
Die Voraussetzungen für eine burgundische Politik Barbarossas waren nicht einfach. Der Raum war alles andere als eine politische Einheit: ein hochkomplexes Gebilde mit zum Teil sehr unterschiedlich ausgerichteten Kräften. Da waren zum einen die Erzbischöfe von Lyon und Vienne sowie die Grafen von Baux und der Dauphiné, die als halbwegs zuverlässige Stützen des Reiches gelten konnten. Politisch völlig anders ausgerichtet waren die Grafen von Barcelona, die in der Provence regierten.
Die Ansprüche der Zähringer, deren Rektorat über Burgund Barbarossa im Zuge seiner Königswahl 1152 noch bestätigt hatte, waren in den Folgejahren und besonders durch die Vermählung Barbarossas mit Beatrix bereits ins Wanken geraten. Mit der Krönung des Kaisers zum König des Regnum Arelatense waren sie nun endgültig Makulatur.
Zunehmende Bedeutung der Ministerialen an den Höfen
Zu den bedeutenden gesellschaftlichen Veränderungen des Hochmittelalters gehört die Entwicklung der Ministerialität. Ursprünglich handelte es sich dabei um unfreie Dienstleute, sie stiegen aber im Lauf der Zeit auf in eine Art Stand von Berufskriegern und Verwaltungsexperten. Diese Entwicklung, die von einer großen Dynamik gekennzeichnet war, schien zunächst wesentlich gekoppelt an den Investiturstreit des 11. und frühen 12. Jahrhunderts.
Die unaufhörlichen Zwistigkeiten im Reich, die ständige Notwendigkeit der Bereitschaft zum Kampf, erforderte für viele Herren den Typus eines stets zum Kampf bereiten Kriegers. Aus Sicht des salischen Königtums waren die Ministerialen unverzichtbar vor allem in der Burgenpolitik und beim Versuch, verlorene königliche Bastionen im Kampf gegen die Sachsen wiederzugewinnen.
Die Ministerialen wurden daher von den Fürsten, nicht nur vom Königtum, zunehmend geschätzt. Das blieb nicht ohne Auswirkungen auf das Selbstverständnis der Gruppe. Über ihr Expertenwissen und ihre speziellen Fähigkeiten – keineswegs nur die kriegerischen – vermochten sie ihre Stellung stetig zu verbessen. Ihre Dienstleistungen bekamen, wie beim modernen Beamtenstand, zunehmend einen eigenen Wert, unabhängig von der persönlichen Zuordnung.
Die volle Entfaltung der Reichsministerialität erfolgte unter den Staufern. Schon für Barbarossa und seine Verwaltung des Reiches waren die Ministerialen von großer, schwer zu überschätzender Wichtigkeit. Nicht zuletzt eröffnete die intensive Italien-Politik des Kaisers – die jedoch keinem wirklich Masterplan folgte – mit ihren zahlreichen Konfliktfeldern den Ministerialen ein neues, ungeahntes Betätigungsfeld.
In Italien gab es noch deutlich attraktivere Aufstiegschancen – ein gutes Beispiel dafür ist etwa der berühmte Markward von Annweiler (gest. 1202), der es vom Dienstmann Kaiser Heinrichs VI. zum Herzog von Romagna und schließlich sogar zum Regenten von Sizilien brachte. Es scheint freilich aus Sicht des Königtums ein strategischer Nachteil gewesen zu sein, dass aus den Dienstlehen (bzw. anfänglich dem Dienstverhältnis) der Ministerialen im Lauf der Zeit „echte“ Lehen wurden. Und das in einer Zeit, in der sich das Lehnswesen als Ordnungsprinzip des Reiches überhaupt erst ausbildete.
Die Ministerialität gehört jedenfalls zur Stauferzeit dazu. Im Lauf dieses Abschnitts der deutschen Geschichte spielen viele Ministerialengeschlechter eine große, reichspolitisch immer wichtiger werdende Rolle: etwa die Hagen auf Burg Münzenberg in der hessischen Wetterau oder die Durne auf Burg Wildenberg im Odenwald. Die ursprünglich Unfreien wurden dem alten Adel mehr und mehr gleichgesetzt.
Der Druck auf Heinrich den Löwen steigt
Seit den späten 1170er Jahren spitzte sich der Dauerkonflikt zwischen Heinrich dem Löwen und den Fürsten zu – vor allem mit seinen Anrainern im Norden. Immer mehr war der Welfe zu einer offensiven Territorialpolitik übergegangen. Sein königsgleiches Gebaren erregte Anstoß.
Hatte der Kaiser noch 1168/69 Klagen der Fürsten über Rechtsbrüche Heinrichs ignoriert, wies schon der Text des Friedens von Venedig 1177 darauf hin, dass die Schonzeit vorüber war: Der Vertrag forderte die Rückführung des von Heinrich vertriebenen Bischofs Ulrich von Halberstadt.
Auf dem Hoftag von Speyer im November 1178 erhob der Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg (1167–1191), eine der Schlüsselfiguren in der Reichspolitik der damaligen Zeit, Klage gegen Heinrich den Löwen: Heinrich habe Landfriedensbruch begangen. Der Kaiser unterließ Vermittlungsversuche – im Gegensatz zu früheren Jahren. Er gab der Klage statt.
Es wurde – vielleicht nicht ganz so differenziert, wie spätere Beobachter das in einer lupenreinen Aufteilung in einen landrechtlichen und einen lehnsrechtlichen Prozess erkennen wollten – auf eine umfassende Weise gegen den Welfen vorgegangen. Möglicherweise ist selbst der Begriff „Prozess“, der ein regelrechtes Norm- und Verfahrensgefüge voraussetzt, schon anachronistisch. Es war ein Machtkampf, ausgeführt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln der Zeit. Der Welfe unterlag, die Fürsten gewannen.
Es wäre ein Irrtum zu glauben, es habe hier ein Kaiser in seiner Allgewalt einen seiner Vasallen in einem finalen Showdown zur Strecke gebracht. Kaiser und Herzog zusammen waren vielmehr Getriebene der Fürsten (Bernd Schneidmüller), diese gaben das Handeln vor.
Aufgrund der Klage der Fürsten zu Speyer wurde Heinrich der Löwe von Friedrich für Januar 1179 nach Worms vorgeladen. Heinrich erschien nicht. Daraufhin erging ein Feststellungsurteil: Sollte sich Heinrich weiterhin weigern, vor Gericht zu erscheinen, drohe die Acht. Diese wurde verkündet, als Heinrich sich immer noch sträubte. Der Bruch war nun vollzogen. Heinrich war fried- und rechtlos, er stand außerhalb der Rechtsgemeinschaft des Reichs.
Wegen Nichterscheinens auf den Hoftagen erging eine weitere Ladung an Heinrich. Er ignorierte auch diese und wurde daraufhin erneut verurteilt, diesmal wegen „Nichtachtung des Gerichts“ (contumacia). Der Spruch seiner fürstlichen Standesgenossen erkannte ihm beide Herzogtümer ab.
Wichtige Ergebnisse des Prozesses werden in der am 13. April 1180 ausgestellten „Gelnhäuser Urkunde“ festgehalten, wohl eine der am meisten traktierten Urkunden des Mittelalters. Laut ihr wird das Herzogtum Sachsen, die große nördliche Machtbastion des Löwen, aufgeteilt: Der Westen wird als „Herzogtum Westfalen“ dem Erzbischof von Köln, der Osten dem Askanier Bernhard (Graf von Askanien und Ballenstedt, Herr zu Bernburg) verliehen. Im Herbst desselben Jahres, wahrscheinlich am 16. September 1180 im thüringischen Altenburg, erhielt Pfalzgraf Otto von Wittelsbach, ein treuer Gefolgsmann Barbarossas, Bayern. Die Steiermark wurde zum selbständigen Herzogtum.
Die Geschichte war damit aber noch nicht zu Ende. Im Juni 1180 verfiel Heinrich der unlösbaren Oberacht, und gegen ihn wurde der Reichskrieg eröffnet. 1181 kapitulierte er. Bei seiner Unterwerfung erhielt Heinrich immerhin den Eigenbesitz um Braunschweig und Lüneburg zurück. Er ging zu seinem Schwiegervater Heinrich II. Plantagenet, dem Herrn des Angevinischen Reichs, ins Exil. Heinrichs politisches Erbe im südlichen Ostseeraum trat der Dänenkönig Knut VI. an, der seit 1184 die slawischen Küstenländer unterwarf.
Der Sturz Heinrichs des Löwen war nicht einfach nur der Fall eines Mächtigen. Er steht, mit all seinen Konsequenzen, für eine der umfassendsten politischen Neuordnungen in der Geschichte des mittelalterlichen Reichs überhaupt.
Friedensschluss mit dem Lombardischen Städtebund
Am 25. Juni 1183 wurde der sechsjährige Waffenstillstand, der 1177 mit den Lombarden abgeschlossen worden war, in einen förmlichen Friedensschluss übergeleitet. Abgeschlossen wurde der Vertrag mit den Lombarden in der Stadt Konstanz am Bodensee, immer wieder ein Ort wichtiger Treffen und Hoftage, wenn es um italienische Belange ging.
Mit dem Konstanzer Frieden verzichtete Friedrich auf die Umsetzung der Ronkalischen Gesetze. Er überließ den Städten die Regalien, die er einst auf dem Hoftag von Roncaglia 1158 so energisch eingefordert hatte. Dennoch stand Friedrich im Konstanzer Frieden keineswegs nur als Verlierer da, was angesichts der zahlreichen Niederlagen, die seine italienische Politik gesehen hatte, keineswegs selbstverständlich erscheint.
Alle Mitglieder des Lombardischen Städtebundes schworen Friedrich den Treueid. Dazu verpflichteten sie sich, dem König und seinem Gefolge im Bedarfsfall das sogenannte Fodrum zu leisten, das heißt, sie mussten für die Beherbergung des Königs aufkommen. Das war für zukünftige Italienzüge nichts Geringes.
1189 ging Barbarossa – er war nun über 60 Jahre alt – noch einmal auf den Kreuzzug; bereits beim Zweiten Kreuzzug in den 1140er Jahren war er mitgezogen. Die Niederlage der christlichen Kreuzfahrerstaaten in der Schlacht von Hattin 1187 gegen Sultan Saladin hatte regelrechtes Entsetzen in Europa ausgelöst. Auf dem Hoftag 1188 in Mainz nahmen Barbarossa und viele andere Ritter das Kreuz. 1189 sammelte sich eines der größten Kreuzfahrerheere der Geschichte in Regensburg, rund 12 000 bis 15 000 Mann, davon etwa 3000 Ritter. Dem Lauf der Donau folgend – der Kaiser selbst fuhr bis Wien mit dem Schiff – zog das riesige Heer durch Ungarn und Bulgarien.
Schon die Durchquerung des Byzantinischen Reiches war äußerst schwierig. Der byzantinische Kaiser Isaak Angelos, eben erst ins Amt gekommen, hatte den Ausgleich mit Saladin gesucht; ihm war Barbarossa, der andere Kaiser der Römer, eher ein Dorn im Auge.
In Anatolien gab es die ersten Scharmützel mit den Seldschuken. Der Vormarsch, der Route Gottfrieds von Bouillon folgend, war aber bis dahin hoffnungsvoll. Dennoch endete das Unternehmen in einer Katastrophe: Aus einem Grund, den wir nicht mehr genau rekonstruieren können, ertrank Barbarossa am 10. Juni 1190 im Saleph, einem Fluss in Kilikien.
Für die Teilnehmer des Kreuzzugs war das ein Schock. Das Unternehmen brach wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
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