18 Monate später kam es zu einer Neuverhandlung. Inzwischen hatte sich das politische Umfeld jedoch geändert. Die Vorboten des Kalten Krieges unterminierten die Entnazifizierungsverfahren. Obwohl die Berufungskammer die Schwere der Schuld eher noch stärker gewichtete, fiel das Urteil mit einer Geldstrafe von 6 000 Mark milder aus. Die glühende Bewunderin Adolf Hitlers galt fortan als „Minderbelastete“.





