Eine Lehrerin muss ein „Fräulein“ sein – diese Vorschrift bildete gleichsam den Bremsklotz bei einer eigentlich erfreulichen Bewegung: „Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hatten sich Lehrerinnen den Zugang zu ihrem Beruf hart erkämpft“, berichten Sabine Liebig und Brigitte Übel von der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe. Die Geschichte des Lehrerinnenzölibats begann dann 1879 – es wurden die ersten Gesetze verabschiedet, die vorschrieben, dass Lehrerinnen bei Verheiratung aus dem Schuldienst ausscheiden mussten. Vorreiter war dabei das Großherzogtum Baden. Im entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsblatt hieß es: „Nur unverheiratete Frauen können als Lehrerinnen, welche die in dem gegenwärtigen Gesetz bestimmten Rechte zukommen, angestellt werden.“ Im Jahr 1880 schloss sich dann die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen dieser Regelung an.
Aus heutiger Sicht kann man sich fragen: warum? Wie Liebig und Übel erklären, lautete die Begründung für die Zölibatsklausel: Beamte seien zur „vollen Berufshingabe“ verpflichtet und für Ehefrauen haben Haushalt und Kindererziehung an erster Stelle zu stehen. Mit anderen Worten: Man war der Meinung, dass eine verheiratetet Lehrerin sich nicht gleichzeitig ausreichend um Mann und Kinder sowie um den Schuldienst kümmern konnte. Diese Überzeugung teilten sogar einige Lehrerinnen selbst und unterstützten die Regelung, berichten die Historikerinnen. „Arbeitsmarktpolitisch diente das Zölibat außerdem der Sicherung von qualifizierten Arbeitsplätzen für Männer in Zeiten wirtschaftlicher Krisen“, so Liebig und Übel.
Vor 100 Jahren vorübergehend aufgehoben
Wie sie berichten, dauerte es recht lange, bis die Stimmen gegen die Regelung lauter wurden: „Zunächst traten die radikalen Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung für die Abschaffung des Zölibats ein. Doch erst im Juni 1904 bei der ersten Internationalen Lehrerinnen-Versammlung in Berlin wurde die Abschaffung öffentlich thematisiert.“ Eine wichtige Streiterin für die Rechte der Frauen im Schuldienst war dabei die zweite Vorsitzende des Landesvereins Preußischer Volksschullehrerinnen Maria Lischnewska. Sie drehte die Argumentation für die Regelung geradezu ins Gegenteil: Sie forderte die sofortige Aufhebung des Zölibats, weil dadurch mit dem Beruf der Lehrerin sowohl ein Verzicht auf eine Beziehung als auch auf Mutterschaft einhergehe.
Die Hoffnungen der Gegnerinnen des Zölibats erfüllten sich dann 1919: Mit der Unterzeichnung der Weimarer Verfassung am 11. August wurde auch die Klausel für Lehrerinnen aufgehoben. Allerdings basierte dies nicht unbedingt auf der breiten Zustimmung der Gesellschaft und auch in den Vereinen der Lehrerinnen gab es bezüglich der Abschaffung kontroverse Einstellungen. Nach 1919 reichten Lehrerinnenvereine sogar Petitionen mit der Forderung ein, die Aufhebung des Zölibats wieder rückgängig zu machen.





