Suprema lex regis voluntas“ – das höchste Recht sei der Wille des Königs, so verewigte sich Wilhelm II. am 7. September 1891 im Goldenen Buch der Stadt München. Der Monarch meinte es durchaus ernst. Was war ihm die preußische Verfassung, was das Reichsrecht? Gott allein wußte er sich verantwortlich. Von ihm, so hatte er bereits im Jahr zuvor bekräftigt, seien die Hohenzollern eingesetzt, und ihre Krone stamme „vom Himmel“.
Mit einem solchen Anspruch war Wilhelm II. gleich zu Beginn seiner Regierung öffentliche Aufmerksamkeit sicher. Denn im 19. Jahrhundert, das auch in Preußen den Liberalismus an die Macht gebracht hatte, war der Anspruch kaum mehr als ein Anachronismus. Er stammte aus einer anderen, einer vormodernen Welt, für die Wilhelm II. – kein romantischer Träumer, wohl aber ein Kind des Historismus – eine gewisse Schwäche besaß. Nur zu gern posierte er für Fotografen als Großer Kurfürst oder Johanniterritter und war bei alledem gewiß ein begnadeter Schauspieler. Eine seiner besten Rollen war der deutsche Kaiser. Dieser Kaiser freilich war, was Wilhelm II. leicht übersah, nicht der alleinige Herr im Reich. Denn das Reich war von Bismarck als ein Bund der Fürsten und Freien Städte gegründet worden und der König von Preußen folglich nicht viel mehr als ein Präsident dieses Bundes.
Daß der junge Kaiser, forsch und vorlaut, wie er nun einmal war, das monarchische Prinzip gleichwohl in einem geradezu neoabsolutistischen Sinn vertrat, war nicht zuletzt ein Akt der Rebellion. Er richtete sich vor allem gegen die eigenen Eltern, also gegen den liberal gesinnten preußischen Kronprinzen Friedrich Wilhelm und seine kluge, aber über die Maßen kühle Gattin Victoria, die Tochter der Queen, als deren erstes Kind Wilhelm am 27. Januar 1859 in Berlin geboren worden war. Allein, schon die Geburt hatte unter keinem günstigen Stern gestanden (vgl. DAMALS 1-1994). Das Kind, so hielt es der ärztliche Bericht lakonisch fest, sei „im hohen Grade scheintodt“ gewesen. Tatsächlich waren die näheren Umstände der Entbindung alles andere als glücklich. Durch Unachtsamkeit wurde der linke Arm des Prinzen beinahe aus dem Gelenk gerissen und blieb infolgedessen dauerhaft verkürzt, gelähmt und mißgestaltet.
Vor diesem Hintergrund hat man Wilhelm II. im nachhinein nicht selten zu einem pathologischen Fall degradiert. Der verkrüppelte Arm, so lautet die entsprechende Diagnose, habe gravierende Minderwertigkeitsgefühle verursacht, die der Kaiser durch gehöriges Säbelrasseln überspielt habe, wodurch das Reich letzthin in den Krieg gestürzt worden sei. Eine solche Deutung geht weit, ja zu weit. Gleichzeitig freilich auch nicht weit genug. Ohne Zweifel war Wilhelm II. unablässig dem Zwang ausgesetzt, sich beweisen zu müssen: vor seinen Untertanen, vor dem Hof, vor seiner Mutter, vor sich selbst. Was er durch schneidige Worte und allerlei Pomp und Prunk zu kompensieren trachtete, war jedoch nicht nur ein körperlicher, war vielmehr ein seelischer, ein gleichsam biographischer Defekt. An diesem litt eine ganze Generation junger Deutscher; aus ihm resultierte jene verhängnisvolle Ambivalenz von Fortschrittsgläubigkeit und Krisenbewußtsein, jenes Changieren zwischen mittelalterlichem Reichsideal und modernem Industriestaat, zwischen Friedensliebe und Waffenstolz, das die Regierungszeit Wilhelms II. prägte.





