Immer noch wird die österreichische Filmpolitik seit 1933 pauschal mit der des Nationalsozialismus gleichgesetzt. Dies ist aus filmhistorischer Perspektive ambivalent. Zentraler Rückschritt in der Kulturpolitik der autoritären österreichischen Regierung zwischen 1933 und 1938 war zwar die Wiedereinführung der Zensur. Während aber zur selben Zeit in Deutschland die Filmbranche auch verstaatlicht und zentralisiert wurde, blieb diese in Österreich bis zum sogenannten Anschluss am 12. März 1938 privatwirtschaftlich und föderal organisiert. Das betraf Filmproduktion, Verleih, Distribution und den Kinobetrieb in Österreich.
Noch keine „Arisierung“ der Filmbranche in Österreich
Weitere Bestrebungen zur staatlichen Kontrolle des Filmwesens wurden nicht realisiert. „Arisierungen“ fanden (noch) nicht statt. Allerdings verbot die NS-Filmpolitik von 1934 an die Einfuhr österreichischer Filme, in denen Österreicher jüdischer Herkunft mitwirkten. Da Deutschland der größte und bedeutendste Absatzmarkt für österreichische Filme war, fügte sich die Filmindustrie dieser Direktive, zumindest in Bezug auf die Filmproduktion, also auf Schauspieler und Regisseure.
Wie der Historiker Klaus Christian Vögl schreibt, blieb das österreichische Kinosystem, das heißt Verleih und Vorführung, aber unangetastet. Das war wichtig, da die Kinobranche, allen voran die der Hauptstadt Wien, im Bereich Vorführstätten zu über 50 Prozent im Besitz von Österreichern jüdischer Herkunft war und im Bereich des Filmverleihs sogar zu über 90 Prozent. Die „Arisierung“ in diesem Bereich fand erst nach dem „Anschluss“ statt. Ebenso wurde 1938 der österreichische Film verstaatlicht, zentralisiert und unter dem Label „Wien-Film“ der Reichsfilmkammer untergeordnet; vor allem wurde auch die bis 1938 zum Teil eigenständige Film- bzw. Kinopolitik der Bundesländer eingestellt.
Die österreichische Filmindustrie hatte insbesondere seit der Einführung des Tonfilms 1930 und wegen der Dominanz der technisch überlegenen US-amerikanischen Filme auf dem Markt große Probleme. Von Mitte der 1930er Jahre an konsolidierte sich die Produktion aber, und die Zuschauerzahlen wuchsen stetig: Die Auslastung der Kinoplätze stieg zwischen 1938 und 1943 von 32 auf 58 Prozent. Die Besucherzahlen in der „Ostmark“ stiegen von etwa 45 Millionen 1938 auf etwa 162 Millionen 1940, bei einer Bevölkerung von etwa 6,5 Millionen.
Das lag am Einfrieren der Ticketpreise, aber auch an der mit dem Tonfilm möglich gewordenen Verfilmung von Opern- und Operettenstoffen. Diese musikalischen Stoffe wurden das Markenzeichen österreichischer Filmproduktion. Zwischen 1938 und 1945 produzierte die „Wien-Film“ etwa 70 Spielfilme, wovon mindestens ein Drittel Musikfilme waren. Regisseure wie Ernst Marischka oder Willi Forst wurden damit sehr erfolgreich, auch wenn oder gerade weil vor allem Forst, wie der Filmhistoriker Karsten Witte schreibt, den Nationalsozialismus mit seinen Filmen „um keinen Zentimeter verlängerte“.





