Die Auseinandersetzung zwischen König und Parlament führte zu einem schwerwiegenden Verfassungskonflikt. Am 10. Februar 1860 brachte der Kriegsminister drei Gesetzentwürfe zur Heeresreform in den Preußischen Landtag ein. Da es um Finanzierungsfragen des Heeres ging, war die Zustimmung des Abgeordnetenhauses konstitutionell zwingend. Für die Genehmigung der Gelder forderte das von Liberalen beherrschte Parlament mehr Mitspracherechte in Militärfragen, was Prinz Wilhelm ablehnte. Das Parlament stimmte der Vorlage daher nur provisorisch zu. Dieses Spiel wiederholte sich in den kommenden jährlichen Haushaltsberatungen – mit der Konsequenz, dass der Verfassungskonflikt bestehen blieb. Wilhelm, inzwischen König, schwankte zwischen Abdankung oder dem Regieren ohne verfassungsgemäßes Budget, bis schließlich 1862 ein Mann die Bühne betrat, der die Geschicke des Deutschen Reiches in den kommenden Jahrzehnten wie kein Zweiter prägte: Otto von Bismarck. Als preußischer Ministerpräsident regierte er bis zur „Indemnitätsvorlage“ 1866 ohne Budget.





