Am 18. Januar 1974 stand das wichtigste umweltpolitische Vorhaben auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags: In zweiter und dritter Lesung wurde das Gesetz zum Schutz vor Lärm, schlechter Luft, Erschütterungen und Strahlen beraten. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet. Das Gesetz regelte die systematische Begrenzung von Emissionen. Alle Redner hoben in der Debatte hervor, dass es darum ging, schädlichen Umwelteinwirkungen vorzubeugen. So wurden Landesregierungen ermächtigt, Maßnahmen gegen Smog vorzuschreiben. Dass das Gesetz keine bloße Symbolpolitik war, zeigten die Konsequenzen bei Nicht-Befolgung: Ordnungswidrigkeiten sollten mit Geldbußen bis zu 100 000 Mark, Straftaten mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden. Unter Brandts Nachfolger Helmut Schmidt wurde im Sommer 1974 das Umweltbundesamt gegründet.





