Das im Volksmund so genannte Gewerbe-Polizeigesetz oder auch „Edikt über die Finanzen des Staates und das Abgaben-System“ vom 7. September 1811 war ein wichtiger Bestandteil der Hardenbergschen „Preußischen Reformen“. Es regelte etwa die Unterschiede der Gewerbesteuerabgabe in den Städten und auf dem Land. Die Polizei wurde mit der Kontrolle beauftragt; bei Verstößen gegen die Auflagen drohten hohe Geldstrafen. Das Gesetz setzte die Einführung der Gewerbefreiheit aus dem Jahr zuvor fort, wonach jeder, der künftig ein Gewerbe ausüben, eine Fabrik gründen oder Handel treiben wollte, gegen Gebühr einen Gewerbeschein kaufen musste. Weitere Beschränkungen wie Einzelprivilegien oder eine Anbindung an die Zunftvereinigungen gab es nicht mehr.





