Boten der verdrängten Wahrheit - damals.de | DAMALS
DAMALS PlusGeschichte & Archäologie
Boten der verdrängten Wahrheit
Mehr als 200 ehemalige Häftlinge sagten im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess aus. Für die Überlebenden war es meist eine Tortur: Sie mussten über kaum sagbare Gewalterfahrungen berichten, aggressiv angegangen von den Anwälten der Verteidigung, skeptisch beäugt von Richtern und Publikum.
Sie haben noch 2 von 3 kostenlosen Artikeln übrig1/3
Neben den 22 Angeklagten, die für zahlreiche in Auschwitz begangene Verbrechen vor Gericht standen, waren es vor allem die ehemaligen Opfer, die mit ihren Zeugenaussagen das Gesicht des großen Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963 –1965) prägten. Sie brachten im Gerichtssaal Dinge zur Sprache, die bis dahin in der deutschen Öffentlichkeit nicht vernommen worden waren. So konkret, detailliert und persönlich war über die zahllosen Verbrechen im größten deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager noch nicht berichtet worden, jedenfalls nicht in Hörweite des überwiegenden Teils der bundesdeutschen Bevölkerung.
Viele Prozessbesucher, Zeitungsleser, Fernsehzuschauer und selbst die beteiligten Juristen waren von den Aussagen der ehemaligen Häftlinge schockiert. Die Zeuginnen und Zeugen konfrontierten in diesem Prozess die Öffentlichkeit mit einer bis dahin verdrängten Wahrheit.
Die Auschwitz-Überlebenden waren nicht die einzige, aber die größte Zeugengruppe in diesem Verfahren. In der Hauptverhandlung sagten 211 frühere Häftlinge aus, 91 ehemalige SS-Leute und 58 sonstige Zeugen, beispielsweise Angehörige der Angeklagten oder deutsche Angestellte von Firmen, die in Auschwitz Produktionsanlagen betrieben hatten. Zur historischen und strafrechtlichen Wahrheitsfindung trugen jedoch fast ausschließlich die ehemaligen Häftlinge bei.
Die früheren SS-Angehörigen und Kollegen der Angeklagten hatten kein Interesse an belastenden und wahrheitsgemäßen Aussagen, die auf sie selbst hätten zurückfallen können. Ebenso wie die Angeklagten beriefen sie sich meist auf Unwissen und Erinnerungslücken, dabei hätten die ehemaligen SS-Leute mit ihren spezifischen Kenntnissen wesentlich zur Aufklärung der Geschehnisse in Auschwitz beitragen können.
Diesen wichtigen Beitrag verweigerten die Täter und Tatbeteiligten der NS-Verbrechen fast unisono. Es blieben also im Wesentlichen die Erinnerungen der ehemaligen Häftlinge, um die Taten und ihre Hintergründe zu rekonstruieren. Sie hatten allerdings vor Gericht einen schweren Stand, weil sie grundsätzlich als voreingenommen und übermäßig involviert galten.
Der ideale Zeuge soll neutral sein und keine eigenen Interessen verfolgen
Für Zeuginnen und Zeugen, die gleichzeitig Verbrechensopfer waren, gab es in bundesdeutschen Strafverfahren bis in die 1980er Jahre keine besonderen Rechte. Zeugen gelten im Strafverfahren als ein oft unverzichtbares, aber nicht sehr zuverlässiges Beweismittel. Der juristische Idealfall des Zeugen ist ein neutraler und interessenloser Beobachter, wie etwa jemand, der zufällig einem Autounfall beiwohnt. Gerade bei NS-Verbrechen gab es jedoch solche neutralen Zeugen fast nie. Die Tatorte der Verbrechen, die Konzentrations- und Vernichtungslager, die Ghettos und die Orte der Massenerschießungen, waren meist abgeschirmt, zufällige Beobachter sollte es dort gerade nicht geben.
Mehr aus Geschichte & Archäologie
Weitere aktuelle Artikel aus der Rubrik Geschichte & Archäologie.
Schwäbische Alb: 40.000 Jahre alte Vogelfiguren entdeckt
30. Juli 2026
Archäologen haben in der Hohle-Fels-Höhle zwei kleine, aber filigran ausgearbeitete Vogelfiguren aus Mammutelfenbein entdeckt. SIe sind rund 40.000 Jahre alt.
Geschichte & Archäologie
Fußspuren zeigen: Paranthropus war größer als gedacht
28. Juli 2026
Bisher galt der Vormensch Paranthropus boisei als ein kleinerer, primitiverer Zeitgenosse des Homo erectus. Doch in Kenia entdeckte Fußspuren widerlegen dies.
Auch andere Beweismittel, die in normalen Strafprozessen vorliegen, standen den Gerichten nicht zur Verfügung: Es gab keine Leichen, die man hätte obduzieren können, keine Tatwaffen, kaum sonstige materielle Spuren der Verbrechen und vielfach auch keine schriftlichen Dokumente.
Eine Besonderheit des deutschen Strafrechts vermehrte noch die Verantwortung und Bedeutung, die den Zeugen in den NS-Prozessen zukam. Es mussten nicht nur die objektiven Bedingungen eines Mordes (Tatbestandsmerkmale wie Grausamkeit, Heimtücke und nachweislich eingetretener Tod) geklärt werden, sondern auch, ob der Täter vorsätzlich und mit dem subjektiven Willen zur Tat gehandelt hat. Ohne eine Klärung der persönlichen Motive und den Nachweis eines „Täterwillens“ kann nach deutschem Strafrecht niemand wegen Mordes verurteilt werden.
Anhaltspunkte dafür boten vor allem Aussagen von Zeuginnen und Zeugen über das Verhalten und die Äußerungen des jeweiligen Angeklagten. Zusätzlich hat die bundesdeutsche Strafjustiz in den NS-Verfahren mit ihrer Fixierung auf den Nachweis von „konkreten Einzeltaten“ einen Weg eingeschlagen, der eine Verurteilung ohne eine kleinteilige Überführung durch glaubwürdige Augenzeugen fast unmöglich machte.
Für die Opferzeugen entstand daraus eine spannungsgeladene Situation: Einerseits wussten sie um das hohe Maß an Verantwortung, das sie mit ihren Zeugenaussagen für die Überführung der Täter hatten, andererseits war nicht zu übersehen, dass die bundesdeutschen Juristen ihnen Skepsis und Misstrauen entgegenbrachten.
Mühsame Suche: Überlebende sind weltweit verstreut
Für die ehemaligen KZ-Häftlinge und Holocaust-Überlebenden, die nach Ende des Zweiten Weltkriegs in aller Welt verstreut lebten, galt die Bestrafung der NS-Täter meist als selbstverständliche Notwendigkeit und Konsequenz aus den Verbrechen; weniger, weil sie eine angemessene Strafe erwarteten, sondern weil die Vorstellung, dass gerade diese Taten straflos bleiben könnten, unerträglich und mit dem Gerechtigkeitsempfinden nicht zu vereinbaren war. Um die Strafverfolgung zu unterstützen, blieben ihnen nicht viele Möglichkeiten: Sie konnten Strafanzeige gegen die Täter erstatten, Belastungsmaterial zusammentragen oder sich als Zeugen zur Verfügung stellen.
Viele Überlebende beteiligten sich in der einen oder anderen Weise an der Verfolgung der Verbrechen. In den Nachkriegsprozessen der Alliierten und den Strafverfahren vor den nationalen Gerichten sagten insgesamt wohl Zehntausende ehemaliger NS-Verfolgter als Zeugen aus. Während sich im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess die Anklage überwiegend auf Dokumente und Aussagen der Täter stützte und nur sehr wenige Opferzeugen aussagten, waren es in den späteren Verfahren fast ausschließlich die Opfer, die im Zeugenstand über die Verbrechen sprachen.
Größte internationale Aufmerksamkeit erregte 1961 der Prozess gegen Adolf Eichmann in Jerusalem, bei dem zahlreiche Holocaust-Überlebende über die Verfolgung und Vernichtung der europäischen Juden sprachen. Während diese Aussagen juristisch keine große Bedeutung hatten, stellten sie in anderer Hinsicht einen Wendepunkt dar: Erstmals vernahm die Öffentlichkeit aus den Erzählungen der Opfer von den erschütternden Details der „Endlösung“.
Das zuvor abstrakte Geschehen bekam nun eine konkrete und persönliche Gestalt; das veränderte die Wahrnehmung des Holocaust und seiner Opfer enorm. Das Gerichtsverfahren bot den Überlebenden erstmals ein Forum, öffentlich über ihre Erfahrungen, existentiellen Verluste und über ihr Wissen von den Verbrechen zu sprechen.
In der Bundesrepublik begann etwa um diese Zeit eine zweite Welle von NS-Verfahren, nachdem seit Anfang der 1950er Jahre die Zahl der Ermittlungen und Prozesse drastisch zurückgegangen war. Die Ermittlungen zum ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess gehörten zu den umfangreichsten in dieser Phase. Eines der drängendsten Probleme, die sich den Staatsanwälten stellten, war das Auffinden von Belastungszeugen für den geplanten Prozess. Die bundesdeutschen Justizbehörden hatten kaum Kontakt zu ehemaligen Auschwitz-Häftlingen, von denen die meisten in Israel, den USA und in den Ostblock-Staaten, insbesondere in Polen, lebten. Es existierten keine diplomatischen Beziehungen zu den Ländern des Warschauer Pakts, zunächst auch nicht zu Israel.
Die Bundesbehörden hatten zudem, den Konfliktlinien des Kalten Kriegs gemäß, größte Vorbehalte gegen jede Kontaktaufnahme zu osteuropäischen Behörden bei der Vorbereitung von NS-Prozessen; sie fürchteten manipulierte Beweismittel und ganz allgemein eine Schädigung des Ansehens der Bundesrepublik. Die Ermittlungsbehörden waren daher auf sich allein gestellt und mussten neue Wege der Kontaktaufnahme und neue Kooperationspartner suchen, wollten sie Beweismittel und Zeugen für die geplanten Prozesse finden.
Die wichtigsten Zeugen für den Auschwitz-Prozess fanden sie durch die Mithilfe des Internationalen Auschwitz-Komitees (IAK), einer Organisation ehemaliger Häftlinge, die in West- und Osteuropa verankert war und über zahlreiche Kontakte zu Überlebenden verfügte. Der Österreicher Hermann Langbein (1912 –1995), der bis 1960 als Generalsekretär des IAK fungierte, machte die Unterstützung der NS-Prozesse und die Suche nach Zeugen zu seinem persönlichen Anliegen und engagierte sich dafür auch nach seinem Ausscheiden aus dem Komitee 1961. Über persönliche Kontakte und Netzwerke, Zeugenaufrufe in Zeitschriften und gezielte Befragungen von Mithäftlingen suchten Langbein und andere Komitee-Mitglieder nach Überlebenden, die über bestimmte Tatzusammenhänge, Tatorte und Täter Auskunft geben konnten.
Für die im Ausland lebenden ehemaligen Häftlinge war es meist das erste Mal, dass sie für ein bundesdeutsches Strafverfahren befragt werden sollten. Viele konnten kaum fassen, dass das so viele Jahre nach Kriegsende doch noch geschah. Der Pole Erwin Olszówka schrieb im März 1959 an Hermann Langbein: „Sie können es sich nicht vorstellen, welche Empfindungen und Genugtuung bei allen ehemaligen KZ-Häftlingen entstand, als man von der Verhaftung des Boger erfuhr.“
Wilhelm Boger (1906 –1977), einer der bekanntesten und verhasstesten Angeklagten, galt in Auschwitz als ein sadistischer Herr über Leben und Tod, dem die Häftlinge ohnmächtig ausgeliefert waren. Dass nun die Überlebenden mit ihren Berichten und Aussagen seine Inhaftierung erreicht hatten, hatte eine große Bedeutung und wurde von vielen als Selbstermächtigung erlebt. Zahlreiche ehemalige Häftlinge, die von Langbein als Zeugen für einen künftigen Prozess angefragt wurden, reagierten mit Befriedigung und Interesse. Sie schickten selbstverfasste Berichte und Erklärungen, veranlassten in ihren Heimatländern kommissarische Vernehmungen und erklärten sich bereit, für weitere Aussagen in die Bundesrepublik zu reisen.
„Meine Kameradinnen sind der Meinung, dass das unnütz ist“
Aber es gab mindestens ebenso viele potentielle Zeugen, die zurückhaltend oder gar nicht reagierten, die überzeugt, informiert, beraten und vielfach auch beruhigt und ermutigt werden mussten. Hierbei leisteten Langbein und das Auschwitz-Komitee jahrelang eine Arbeit, die eine andere Instanz kaum hätte übernehmen können. Die polnische Überlebende Anna Palarczyk fasste 1963 die beiden wichtigsten Einwände potentieller Zeuginnen und Zeugen in einem Brief an Langbein zusammen: „Meine Kameradinnen weigern sich mit ihren Aussagen, denn manche sind der Meinung, dass das unnütz ist, die anderen wollen nicht in die grausame Vergangenheit wieder [eintauchen].“ Skepsis gegenüber der bundesdeutschen Justiz und der Ernsthaftigkeit ihrer Aufklärungsbemühungen war weit verbreitet, ebenso die Scheu der Überlebenden vor einer intensiven Konfrontation mit den Erinnerungen an Auschwitz.
Für die zunächst unentschlossene Anna Palarczyk war schließlich ausschlaggebend, dass Hermann Langbein als Gewährsmann fungierte. Sie erzählte 2005 in einem Interview: „Ich habe keinen Kontakt mit Deutschen gehabt. Überhaupt keinen. Keine deutsche Sprache, kein deutsches Wort. Ich hatte genug! No ja, aber wir wussten über Hermann, dass das ist eine ernste Sache. Also habe ich gesagt: ‚Ja, ich werde fahren.‘“
Hermann Langbein wurde nicht müde, die Überlebenden zu überzeugen und zu überreden, den Prozess mit ihren Aussagen zu unterstützen. Er hoffte, so wie viele andere Zeugen und Unterstützer, dass dieser Prozess endlich die Verbrechen von Auschwitz, die bis dahin fast ausschließlich von Überlebenden dokumentiert und erforscht worden waren, sozusagen „offiziell“ verifizieren und als gesicherte Tatsachen festhalten würde.
Daneben hatten die Zeugen ganz unterschiedliche Anliegen, die sie dazu brachten, die Strapazen einer Zeugenaussage auf sich zu nehmen. Viele sahen das öffentliche Verfahren als eine der damals noch sehr seltenen Gelegenheiten, an ihre ermordeten Familien und Freunde zu erinnern, die Täter mit ihren Verbrechen zu konfrontieren sowie der deutschen und der internationalen Öffentlichkeit vom Leben und Sterben in Auschwitz zu berichten.
Im Lauf der Ermittlungen konnten Langbein und andere Komitee-Mitarbeiter den Ermittlungsbehörden die Namen zahlreicher Zeugen aus vielen europäischen Ländern angeben. Neben dem Auschwitz-Komitee waren an der internationalen Zeugensuche auch der Jüdische Weltkongress mit Sitz in New York beteiligt, der vor allem Zeugen aus den USA und Lateinamerika namhaft machen konnte, sowie die israelische Polizei, die in Zusammenarbeit mit den Frankfurter Ermittlern viele Zeugen in Israel ausfindig machte und befragte. Ohne diese Kooperationspartner und deren umfassende Mithilfe bei der Zeugensuche wäre der Prozess nicht annähernd so groß geworden, wenn er überhaupt hätte stattfinden können.
Unter den Augen der Angeklagten absurde Fragen beantworten
Selbstverständlich blieb auch den Verteidigern der Angeklagten die wichtige Rolle dieser Kooperationspartner nicht ganz verborgen. Einige sprachen von einer „internationalen Zeugenverschwörung“ und behaupteten, dass insbesondere von den Zeuginnen und Zeugen aus Osteuropa nur manipulierte und abgekartete Aussagen zu erwarten seien. Entsprechend hart gingen sie diese Zeugen an. Da jedoch sowohl beim Gericht als auch in der Öffentlichkeit diese Unterstellungen nicht verfingen, nahm die Verteidigung im Lauf des Prozesses von dieser Strategie mehr und mehr Abstand.
Trotz aller Vorbereitung und Beratung waren die Zeugen, saßen sie erst einmal im Gerichtssaal, weitgehend auf sich allein gestellt. Vor allem die Konfrontation mit den Angeklagten, aber auch die Gegenwart der vielen Juristen, die ihnen niemand vorstellte, machte die Zeugen befangen und nervös. Sie sollten von Geschehnissen berichten, die für alle mit existentiellen Verletzungen und Ängsten verbunden waren, und hatten sich gleichzeitig in ihrem Sprechen ganz den Spielregeln des juristischen Verfahrens zu unterwerfen. Sie sollten akribische, oft auch absurde Fragen beantworten, deren Sinn ihnen nicht einleuchtete, während sie oft keinen Raum bekamen, von den Dingen zu berichten, die ihnen wichtig erschienen. Sie sollten Verbrechen bezeugen, die nicht zu bezeugen waren, weil sie, von den Tätern abgesehen, kein Anwesender überlebt hatte, wie etwa die Morde in den Gaskammern. Sie sollten akribisch genau vom Tod einzelner Mithäftlinge berichten, während um sie herum ein permanenter Massenmord stattgefunden hatte. Sie sollten Namen und Details referieren, die nach so vielen Jahren kaum zu erinnern waren.
Manchen Zeuginnen und Zeugen war es möglich, nüchterne und detaillierte Berichte zu liefern, andere wurden von ihren Gefühlen überwältigt, fanden keine Worte oder kamen nicht damit zurecht, wie die Juristen mit ihnen sprachen. Insbesondere die Verteidiger, aber gelegentlich auch die Richter versuchten, die Zeugen in die Enge treiben und zu provozieren, und drückten auf vielfältige Weise ihre Zweifel aus.
Die ehemaligen Häftlinge trafen auf ein Umfeld, das zunächst keinerlei konkrete Kenntnisse von ihren Erlebnissen und Erfahrungen hatte und oft skeptisch auf ihre Berichte reagierte. Das setzte die Zeugen unter einen Rechtfertigungsdruck, der als sehr belastend empfunden wurde, weil er an einen Kern der Verfolgungserfahrungen rührte.
Die Vorstellung, dass den Darstellungen der Täter eher geglaubt werden könnte als den Opfern, war für viele Überlebende unerträglich und berührte die große, traumatische Angst aus der Zeit der Verfolgung, dass die Verbrechen so ungeheuerlich seien, dass die Nachwelt den Opfern nicht glauben werde – ein letzter, endgültiger Triumph der Täter. Auch ansonsten war die Kommunikation zwischen den Opferzeugen und den anderen Prozessbeteiligten oft nicht einfach; sie sprachen in vielerlei Hinsicht nicht dieselbe Sprache.
Letztlich bestätigt das Gericht die Schilderungen der Betroffenen
Die Richter verfügten über eine Reihe tradierter Kriterien, nach denen sie die Glaubwürdigkeit der Zeugen und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen bewerteten. Die größten Zweifel an den Aussagen der Opferzeugen ergaben sich an zwei Punkten: Zum einen lagen die Ereignisse in Auschwitz bereits so weit zurück, dass immer in Frage stand, ob und inwieweit die Zeugen in der Lage seien, sich richtig an diese Ereignisse zu erinnern. Zum anderen riefen die Motive der Zeugen Beunruhigung hervor. Wie bereits ausgeführt, geht die Strafjustiz vom Ideal eines neutralen, unbeteiligten Zeugen aus – ein Ideal, das die ehemaligen Häftlinge zwangsläufig verfehlten. Sie galten schnell als zu engagiert, zu emotional, als voreingenommen oder gar rachsüchtig.
Das Frankfurter Gericht sowie insgesamt die bundesdeutsche Justiz taten sich sehr schwer damit, die besondere Geschichte und Situation dieser Zeugen in ihren Beurteilungen zu berücksichtigen. Sie beharrten darauf, es in den NS-Prozessen mit ganz normalen Strafverfahren zu tun zu haben, ungeachtet der singulären Verbrechen, die zur Anklage standen, und der besonderen personellen Konstellationen und Bedingungen dieser Verfahren.
Die Urteilssprüche gegen etliche der Angeklagten enttäuschten und erbosten die ehemaligen Häftlinge, aber viele waren sich darin einig, dass ihr Beitrag dennoch wichtig gewesen war: Noch nie hatte sich ein deutsches Gericht so umfassend mit Auschwitz beschäftigt und eine so gründliche Beschreibung der Vorgänge in diesem Lager vorgelegt. Und auch wenn viele Zeugenaussagen im Detail angezweifelt wurden, hatte das Gericht die Darstellungen der Häftlinge insgesamt offiziell bestätigt und verifiziert.
Autorin: Dr. Katharina Stengel
DAMALS PlusGeschichte & Archäologie
Die Krieger des Mahdi
27. Juli 2026
Am Ende des 19. Jahrhunderts erhoben sich sudanesische Kämpfer gegen die ägyptische Fremdherrschaft in ihrem Land. Sie waren Anhänger des islamischen Führers…
Geschichte & Archäologie
Halle: Silbermünzen-Hort aus der römischen Republik gefunden
23. Juli 2026
Silbermünzen aus der Zeit der römischen Republik sind in Mitteldeutschland rar. Umso spannender ist ein Hortfund von fünf Silberdenaren aus jener Zeit in Halle…