„Die Souveränität geht ohne Einschränkung von der Nation aus.“ Diese Formulierung ist seit der Einberufung des modernen Parlaments in Ankara im Jahr 1920 ein Leitsatz der türkischen Politik, und seit 1921 steht es so in der Verfassung. Doch war zunächst nicht vorstellbar, dass eine Gesellschaft und ihr Staat ohne ein religiöses Selbstverständnis auskommen könnten. Erst 1928 wurde der Islam als Staatsreligion aus der Verfassung gestrichen. 1937 schließlich wurde die Türkei auch per Verfassung eine „laizistische Republik“.
Der Begriff Laizismus, auf Türkisch laiklik, steht für eine Variante der Trennung von Religion und Staat, wie sie sich seit der Französischen Revolution entwickelt hat. Es handelt sich um eine besonders strikte Trennung, die historisch eher durch gewaltsame Konflikte denn durch einen Konsens der bürgerlichen Gesellschaft entstanden ist. Weder im Recht noch in staatlichen Institutionen oder im öffentlichen Raum soll ein Einfluss der Religion erkennbar sein.





