NS-Täter vor Gericht kennt man heute nur noch als Greise im Rollstuhl, sie sind die Letzten ihrer Generation. 1963, als der Auschwitz-Prozess begann, war dies anders. Die Angeklagten standen mitten im Leben – und in der Gesellschaft. Ebenso wie ihre vielen Mittäter, die von der Justiz unbehelligt blieben. Frühere SS-Mitglieder hatten in der Nachkriegszeit Netzwerke gebildet, sie wollten ihre Verbrechen vergessen machen. Nur vor diesem Hintergrund lässt sich die Bedeutung des Frankfurter Verfahrens verstehen. Mutige Juristen wie der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer beendeten das Schweigen über den Holocaust.