Als 1918 das marode Kaiserreich zerbröselte, entfielen auch zahlreiche seiner Verbotsgesetze und Anordnungen wie die Theaterzensur. Kriegsbedingte Aufführungsverbote verschwanden ebenso wie Verordnungen gegen „sittlich anstößige“ Werbung im Buchhandel. Der Paragraph 184/184a des Strafgesetzbuches („Verbreitung sittlich anstößigen Schriftgutes“) bestand aber fort.
Seit der Jahrhundertwende hatten Pädagogen, Juristen und Ärzte einen vergeblichen Kampf gegen (sittlich verrohende) „Schmutz-“ und (qualitativ schlechte) „Schundliteratur“ geführt – nun quoll der Markt über von Wildwestromanen, Detektivgeschichten und vielen pornographischen Bilderheften. Der Wegfall von Polizeiüberwachung und Zensur ermöglichte aber auch ein Aufblühen jugendlicher Vereinskulturen, der Freikörperbewegung und der Sexualaufklärung. Den zwischen Monarchie und Republik schwankenden Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften entglitt die Kontrolle über die Sexualität der Bürger…
Autor: Prof. Dr. Florian G. Mildenberger
Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 05/2018.





