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In den Fängen der Inquisition
Der Inquisitionsprozess, dem Jeanne d’Arc 1431 unterworfen wurde, war auch ein politischer Prozess. Die Engländer und die auf deren Seite stehenden französischen Kleriker wollten beweisen, dass die Jungfrau mit dem Teufel im Bund stand – die Krone Karls VII. hätte dann ihren Glanz verloren.
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Der Prozess begann am 9. Januar 1431. Unter den insgesamt 231 Richtern, Beisitzern, Sachverständigen und anderen Klerikern, die am Prozess teilnahmen, gehörten die allermeisten zur Universität Paris. Von englischer Seite waren insgesamt nur acht Kleriker bestellt worden. Man kann also keineswegs den Engländern allein die Schuld an diesem Prozess geben, wie es so häufig geschieht.
Prozessführer war Pierre Cauchon, Bischof von Beauvais. Er war ein treuer Diener des englischen Königs und vor der Jungfrau und ihren Truppen aus Beauvais nach Rouen geflüchtet. Kirchenrechtlich war Cauchon zweifellos kompetent, den Prozess zu führen, denn Jeanne war in seiner Diözese Beauvais gefangengenommen worden. Dieser hohe Geistliche war ein politisch flexibler geistlicher Würdenträger und theologisch äußerst doktrinär.
Cauchon und seine Assessoren waren Feinde der Jungfrau, aber sie waren es umso mehr, als sie der tiefen Überzeugung waren, es mit einer Ketzerin bzw. einer willentlich dem Teufel verfallenen Person zu tun zu haben, die zudem noch mit ungeheurer Vermessenheit darauf beharrte, von Gott gesandt worden zu sein, um die Engländer aus Frankreich zu vertreiben.
Die Gefangene wird rechtswidrig im Verlies des Schlosses angekettet
Die Haftbedingungen waren grausam und nicht vom Inquisitionsrecht gedeckt. Die Angeklagte wurde nämlich nicht, wie vorgeschrieben, in einem Kirchengefängnis festgehalten und unter weibliche Aufsicht gestellt, sondern in einem Verlies des Schlosses von Rouen eingesperrt, von englischen Soldaten bewacht und nachts sogar angekettet.
Man war offensichtlich sehr besorgt, dass sie noch einmal einen Fluchtversuch unternehmen könnte, wie schon kurz nach ihrer Gefangennahme, was Jeanne auch während des Prozesses mehrfach bestätigte: Jeder Gefangene habe das Recht zu versuchen, seinen Peinigern zu entkommen.
Aber die Gefangenschaft in einem weltlichen Gefängnis unter Beaufsichtigung von feindlichen Soldaten war besonders verwerflich, da Jeanne noch vor Beginn der Verhöre von einer Gruppe englischer Damen erneut auf ihre Jungfräulichkeit untersucht worden war. Es gibt kein Protokoll dieser Visitation, die aber unbedingt die Jungfräulichkeit von Jeanne bestätigt haben muss, denn sonst wäre sie weiter als Hexe verfolgt worden. Von Hexerei ist aber seit diesem Zeitpunkt im Prozess gegen Jeanne keine Rede mehr – ohne dass die Ankläger offen zugegeben hätten, dass sie diesen zu Beginn zentralen Hexerei-Vorwurf fallen lassen mussten.
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Der Prozess beschäftigte sich sechs Wochen lang mit der Bewältigung von Formalia und der Erstellung der Anklagepunkte. Dabei wurden unter anderem die Ergebnisse von Befragungen vorgelesen, die das Gericht in Jeannes Geburtsort Domrémy und an anderen Orten hatte durchführen lassen. Leider sind die Protokolle dieser Untersuchung verloren gegangen oder aber vernichtet worden, weil sie kein hinreichendes Belastungsmaterial gegen die Angeklagte enthielten.
Aber es gab selbstverständlich genügend Material, um einen Ketzerprozess zu ermöglichen, denn dem Gericht standen natürlich auch die Briefe zur Verfügung, die Jeanne an die Engländer, den Burgunderfürsten und mehrere französische Städte gerichtet hatte. Darin hatte sie immer wissen lassen, dass sie von Gott gesandt sei, und – wie es im „Engländerbrief“ vom 22. März 1429 geheißen hatte – die Engländer im Namen Jesu und der Jungfrau Maria „aus ganz Frankreich heraustreiben“ werde.
Am 21. Februar 1431 wurde Jeanne zu ihrer ersten Vernehmung aus ihrem Gefängnis vorgeführt. Nahezu die gesamte erste Sitzung sah sich das Gericht gezwungen, mit der selbstbewussten Angeklagten über die geforderte Eidleistung zu diskutieren: „Er [der Bischof Cauchon] forderte sie auf, bei den heiligen Evangelien zu schwören, dass sie auf alle Fragen wahrheitsgetreu antworten werde. Besagte Jeanne antwortete: ‚Ich weiß nicht, was Ihr mich fragen wollt. Vielleicht könntet Ihr mich etwas fragen, was ich Euch nicht sagen werde.‘ Worauf der Bischof zu ihr sagte: ‚Ihr sollt schwören, die Wahrheit zu sagen auf Fragen, die den katholischen Glauben angehen, und alles andere, wovon Ihr Kenntnis habt.‘ Worauf besagte Jeanne antwortete, dass sie über ihre Eltern und über alles, was sie getan hat, seit sie nach Frankreich gezogen ist, gern schwören wolle. Aber über die Offenbarungen, die sie von Gott erhalten hat, habe sie nie gesprochen, noch sie irgendjemandem enthüllt, außer Karl, ihrem König. Und sollte man ihr den Kopf abschlagen, so würde sie darüber nichts verraten.“
Dies war nur der erste von vielen Wortwechseln zwischen dem Bischof als Vertreter der kirchlichen Autorität und der Jungfrau, die trotz der inzwischen langen Monate in Kerkerhaft nichts von ihrem Sendungsbewusstsein und einer überlegenen Direktheit abgelegt hatte. So forderte sie das hohe Kollegium von Richtern und Sachverständigen ohne weiteres auch auf, doch bitte nicht alle gleichzeitig zu reden, oder aber sie erklärte, sie habe keine Lust zu antworten, man möge sie etwas Gescheiteres fragen. Zeitweise sprach sie wohl auch in einem ziemlich herrischen Tonfall, sehr zum Zorn ihrer Richter, die ihr unchristlichen Hochmut, damals eine Todsünde, vorwarfen.
Jeannes wacher Geist stellt die Richter vor Probleme
Aber diese Diktion der ehemaligen Kriegsherrin und Befehlsgewohnten war wenig mehr als ein leichter Schatten auf einer faszinierend lichtvollen Begabung. Denn Jeanne schaffte es, den gesunden Menschenverstand gegen theologisches Räsonieren zu stellen. Sie besaß die Kraft, den individuellen Glauben in einfache Worte zu fassen, die Gedanken und Hintergedanken ihrer Ankläger zu entschlüsseln, das Wahre vom Falschen zu scheiden und mit ebenso klaren wie einfachen Antworten nicht allein nur zu kontern, sondern immer wieder zur eigenen selbstbewussten, weil selbstbestimmten Wahrheit zu finden.
Das ist ja auch der Grund, warum Jeanne d’Arc eine der großen Gestalten der europäischen Literatur, des Theaters und des Films geworden und geblieben ist.
Von ihren vielen bemerkenswerten Antworten sei die wohl interessanteste hier zitiert: Im Verhör vom 24. Februar 1431 wurde sie gefragt, ob sie sich sicher sei, in der Gnade Gottes zu stehen. Jeannes Antwort auf diese ebenso gefährliche wie spitzfindige Frage, die darauf hinauslief, ihr einen Mangel an christlicher Demut vorzuwerfen, war ebenso differenziert wie eindeutig: „Wenn ich nicht in der Gnade bin, dann möge mich Gott hineinversetzen, und wenn ich in ihr bin, möge Gott mich darin erhalten. Ich hätte das stärkste Leid der Welt, wenn ich wüsste, nicht in Gottes Gnade zu stehen.“
Das Verhör wurde am 17. März 1431 abgeschlossen. Es folgte die Ausarbeitung eines Anklagebegehrens im Umfang von 70 „Artikeln“. Zu jedem einzelnen Artikel hatte sie knapp Stellung zu beziehen, was sie auch mit großer Entschiedenheit tat.
In Artikel VI hieß es beispielsweise: „Besagte Jeanne pflegte oft zu der Quelle und zu dem Baum zu gehen, mit Vorliebe nachts, zuweilen auch tagsüber, besonders gern zur Stunde des Gottesdienstes in der Kirche, um allein zu sein; tanzend ging sie um die Quelle und den Baum herum; dann hing sie in die Äste des Baums viele Kränze …, wobei sie vorher und nachher gewiss Lieder sang und Zauberformeln sprach, mit bestimmten Anrufungen, Zaubereien und Hexenkünsten; am nächsten Morgen befanden sich die Kränze nicht mehr dort.“
Diese Beschuldigung, Jeanne habe in ihrer Jugend in Domrémy Zauberpraktiken ausgeübt, liest sich in der tatsächlichen Befragung Jeannes zu diesem Punkt ganz anders: „Gefragt nach dem Baum, antwortet sie, dass in der Nähe von Domrémy ein Baum steht, der Baum der Frauen heißt, andere nennen ihn Baum der Feen; daneben ist eine Quelle; sie hat sagen hören, dass die Fieberkranken daraus trinken; sie hat selber gesehen, dass manche dorthin gingen und Wasser holten, um gesund zu werden. Aber ob sie davon gesund wurden oder nicht, weiß sie nicht. … Ferner sagt sie, dass sie manchmal im Sommer mit den anderen Mädchen hinging und dort Kränze für das Bild Unserer Lieben Frau in Domrémy machte.“
Der Anklage waren demnach offensichtlich alle Mittel recht, um Jeanne unchristlichen Verhaltens zu überführen. Der Anklageführer, der Dominikaner Jean d’Estivet, war hasserfüllt und von cholerischem Temperament. Er scheute sich nicht einmal, wie im Revisionsprozess berichtet wurde, Jeanne als „Hure“ und als „Dreckstück“ zu beschimpfen.
Jeanne d’Arc blieb allerdings sehr überlegen-distanziert und begnügte sich damit, ihre so voreingenommenen Richter immer wieder auf ihre Parteilichkeit hinzuweisen. So merkte sie einmal an, dass offensichtlich nur das festgehalten werde, was gegen sie sprechen könnte, und man möge doch bitte im Prozessprotokoll nachschlagen, was wirklich gesagt worden sei. Sie hatte wirklich nahezu alles sehr genau in ihrem Kopf abgespeichert.
Aber wichtiger als solche perfiden Einzelfragen und die gescheiten Antworten darauf war die beharrliche Weigerung der Jungfrau, die Autorität der Kirche anzuerkennen. Mehrfach betonte sie, dass sie selbstverständlich gerne den geistlichen Autoritäten gehorchen wolle, aber nur so weit, wie ihre von Gott gesandten Stimmen dies zuließen.
Einmal erklärte sie: „…Von dem, was Unser Herr sie tun hieß, ihr befahl und befehlen wird, wird sie um keines lebenden Menschen willen ablassen. Es wäre ihr unmöglich, diese [ihre Stimmen] zu widerrufen. Und sollte die Kirche sie etwas heißen, was gegen den Befehl ist, den Gott ihr nach ihrer Aussage gegeben hat, so würde sie es um keinen Preis tun.“
Und bei einer anderen Gelegenheit wiederholte sie dies mit den folgenden Worten: „Gefragt, wenn die Streitbare Kirche [ecclesia militans] ihr sagt, dass ihre Offenbarungen vom Teufel gemachte Illusionen sind, ob sie sich dann der Kirche fügen werde, antwortet sie, dass sie sich allein Gott dem Herrn fügt, und wenn ihr die Streitbare Kirche das Gegenteil befehle, werde sie sich niemandem in der Welt beugen, außer unserem Herrn und Gott.“
Ob heute, nach 600 Jahren von Reformationen und Revolutionen, solches Selbstbewusstsein für wie auch immer tolerante Vertreter der Kirche akzeptabel wäre?
Der Anklagepunkt „Hexerei“ wird stillschweigend gestrichen
Das Machwerk der 70 Artikel der Anklage war offensichtlich sogar dem Gericht peinlich, denn diese wurden dann auf immer noch sehr parteiische, aber doch realistischere 12 Artikel reduziert. Im Zentrum standen hier das illegitime Tragen von Männerkleidung, ihr vermeintlicher Hochmut sowie die Behauptung der Angeklagten, einen direkten Weg zu Gott zu wissen, ohne Vermittlung der Kirche.
Der ursprüngliche Vorwurf der Hexerei aber wurde stillschweigend gestrichen, denn man wusste ja inzwischen, dass Jeanne nach wie vor eine Jungfrau war und deshalb nach zeitgenössischem Verständnis nicht vom Teufel „besessen“ sein konnte. Allerdings war es ein grober Verfahrensfehler, dass dies nicht öffentlich erklärt wurde und keine weiteren Konsequenzen für die Anklage hatte.
Die Anklageschrift wurde dann zur Begutachtung an die theologischen und juristischen Experten der Universität Paris geschickt und wenige Wochen später gebilligt. „Paris“ stimmte den Richtern in Rouen zu, denn es sei einwandfrei erwiesen, dass alle Behauptungen der Angeklagten über ihre Stimmen und Gottes Auftrag trügerisch und gotteslästerlich seien.
Auch habe die Angeklagte eine falsche Auffassung von der Freiheit des menschlichen Willens; sie habe bewusst das Gebot der Nächstenliebe übertreten; sie sei eitler Prahlerei verfallen; sie sei grausam und mörderisch gewesen, aufrührerisch, zur Tyrannei aufwiegelnd und gotteslästerlich; sie sei schismatisch, denke „falsch von der Wahrheit der Autorität der Kirche“ und habe „regelmäßig im Glauben geirrt“.
Am 24. Mai wurde Jeanne in einer dramatischen Inszenierung auf dem Friedhof von St. Ouen bei Rouen, wo ein Gerüst wie für einen Scheiterhaufen aufgebaut worden war, nochmals zur Unterwerfung unter die Autorität der Kirche aufgefordert. Wieder weigerte sie sich, allerdings mit dem sehr gescheiten und vom Kirchenrecht gedeckten Zusatz, man möge den Heiligen Vater in Rom und das Konzil befragen, ob sie ihren Stimmen gehorchen dürfe.
Um so argumentieren zu können, hatte sie sicherlich einen guten Rat von einem mitleidigen und kirchenrechtlich versierten Beisitzer des Prozesses erhalten. Jedenfalls versetzte sie mit dieser Forderung ihre Richter in fassungslosen Zorn. Denn solcher Rekurs war tatsächlich möglich und Cauchons barsche Weigerung, „man könne den Heiligen Vater nicht von so weit herholen; die Ordinarien seien Richter, jeder in seiner Diözese“, war ein weiterer klarer Verstoß gegen das Kirchenrecht. Aus solchen Einzelheiten bleibt ersichtlich, dass dieser Inquisitionsprozess eben auch ein politischer Prozess in Kriegszeiten war.
Aber die direkte Drohung mit dem Tod auf dem Scheiterhaufen ließ die Jungfrau dann doch für einen Augenblick schwankend werden. Denn als das Gericht in der Friedhofszene von St. Ouen begann, das Verdammungsurteil zu verlesen, erklärte Jeanne sich plötzlich bereit, allen ihren Irrtümern abzuschwören.
Allerdings bereute sie diese Schwäche bald und erklärte bereits am folgenden Tag, Gott habe ihr durch die heilige Margaretha mitteilen lassen, dass sie sich in die Gefahr ewiger Verdammnis begebe, wenn sie abschwöre, um ihr Leben zu retten. Diesem Widerruf der Abschwörung folgte unmittelbar der Beschluss des Gerichts, sie als rückfällige Ketzerin nunmehr dem „weltlichen Arm“, das heißt den Engländern zu übergeben, die nur darauf warteten, diese „Hexe“, die ihren Soldaten so schreckliche Niederlagen bereitet hatte, endlich verbrennen zu dürfen.
Grausamer Feuertod auf dem Altmarkt in Rouen
Über den Ablauf der Hinrichtung am 30. Mai 1431 gibt es nur wenige Quellen. Am drastischsten ist die Erzählung des anonymen „bourgeois de Paris“ („Bürger aus Paris“): „Und alsbald wurde sie von allen zum Sterben verurteilt und an einen Pfahl gebunden, der auf dem Gerüst war und aus Gips, und das Feuer über ihr, und da war sie bald erstickt und ihr Kleid ganz verbrannt, und dann wurde das Feuer niedrig gehalten, und wurde sie dem Volk ganz nackt gezeigt und alle Geheimnisse, die an einem Weib sein können oder sollen, um die Zweifel des Volkes wegzunehmen. Und als man genügend und nach Belieben sie ganz tot, an den Pfeiler gebunden, gesehen hatte, da schürte der Henker das Feuer wieder hoch über ihre arme Leiche, die bald ganz verbrannt war, und Knochen und Fleisch zu Asche geworden.“
Eine präzise Beschreibung Jeannes auf dem Scheiterhaufen, die noch heute Quelle aller Abbildungen in den illustrierten Geschichten der Jungfrau ist, liefert der Protokollbeamte des Pariser Gerichtshofes, Clément de Fauqembergue: „Am 30. Tag des Monats Mai 1431 wurde mit einem Kirchenprozess Jehanne, die sich La Pucelle nennen ließ … in besagter Stadt Rouen dem Feuer übergeben und ganz verbrannt. Und auf der Mitra, die sie auf dem Kopf trug, waren die folgenden Worte geschrieben: Ketzerin, Rückfällige, Abtrünnige, Götzendienerin. Und auf einer Tafel vor dem Scheiterhaufen, auf dem sich besagte Jeanne befand, waren diese Worte geschrieben: ‚Jehanne, die sich die Pucelle nennen ließ, Lügnerin, Verderberin, Verführerin des Volkes, Wahrsagerin, Abergläubische, Gotteslästerin, dünkelhafte Person, dem Glauben an Jesus Christus Abtrünnige, Prahlerin, Götzendienerin, Grausame, Liederliche, Anruferin der Teufel, Abtrünnige, Schismatikerin und Ketzerin.‘“
Ein anderer Zeuge erinnerte sich, dass Jeanne noch um ein Kreuz gebeten habe, welches ihr ein englischer Soldat aus zwei Holzstücken gebastelt und schließlich zugesteckt habe. Und der Bettelmönch Isambard, ebenfalls bei der Hinrichtung zugegen, berichtete, er habe aus einer nahegelegenen Kirche ein Kreuz geholt, das er Jeanne zeigte, während sie schon von den Flammen erfasst wurde. Bis zu ihrem Tod habe sie immer wieder den Namen Jesu ausgerufen.
Nur eine Woche nach dem Tod der Jungfrau wurde im Auftrag des englischen Königs ein umfängliches Rundschreiben an Sigismund, Kaiser des römisch-deutschen Reiches, „und alle Könige, Herzöge und andere Fürsten der gesamten Christenheit“ gesendet. Darin heißt es, in Frankeich sei neuerdings „in merkwürdiger Anmaßung eine Frauensperson aufgestanden, die man gemeinhin die Jungfrau nannte“. Diese habe Männerkleidung getragen und sich auch erkühnt, an kriegerischen Handlungen teilzunehmen, und sie sei verantwortlich für „verschiedene Massaker unter Menschen“.
Fast ein Jahr lang habe diese Frau die Bevölkerung in die Irre geführt, „so dass viele sich von der Wahrheit abkehrten und zu Fabeleien hinwandten“. Das allgemeine Gerede über diese Person habe schließlich „den ganzen Erdkreis durchquert“.
Schreiben warnt Europas Herrscher vor „falschen Propheten“
Weiter heißt es in dem Schreiben, als Jeanne schließlich gefangen genommen wurde, sei sie von „Doktoren und Magistern der Universität Paris, sowie zahlreichen anderen hochgebildeten Männern“ untersucht worden. Immer wieder sei sie liebevoll ermahnt worden, von ihren Sünden abzulassen, aber „der Atem des Hochmuts hatte so stark von ihrer Seele Besitz ergriffen, dass diese gesunden Lehren und heilsamen Ratschläge ihr eisenhartes Herz in keiner Weise erweichen konnten“. Sie habe sich niemandem unterwerfen wollen außer Gott und den Seligen im Paradies und habe es sogar abgelehnt, sich dem Urteil des Papstes, des Allgemeinen Konzils und der Streitbaren Kirche überhaupt zu fügen.
Zum Schluss geht das Rundschreiben noch einmal auf die Lehren ein, die aus dieser Affäre zu ziehen seien. In allen Ländern sollte es zu solchen Untersuchungen und Prozessen kommen, denn überall gebe es „in der neuesten Zeit“ solche falschen Propheten und Verbreiter von Irrlehren, die „frech gegen die heilige Mutter Kirche auftreten und die das ganze Volk Christi anstecken könnten“, wenn sich nicht die göttliche Gnade und deren treue Diener mit „wachsamer Schnelligkeit“ bemühten, solche Versuche „verworfener Menschen zu unterdrücken und zu bestrafen“.
Drei Wochen später, am 28. Juni 1431, versandte der König ein weiteres Schreiben, nun an die „Prälaten der Kirche, Herzöge, Grafen und andere Adelige sowie an die Städte seines Königreichs Frankreich“. Hier wurde betont, dass Jeanne sich Männerkleidung angelegt habe, dass sie ungehörig, aber mit Billigung „unseres hauptsächlichen Feindes [Karl VII.]“ eine Fahne mit königlichen Emblemen wie etwa Schwert und Lilien getragen habe. Sie habe Waffenerfolge versprochen und damit viele Menschen auf Abwege geführt. Und sie habe „ganze Armeen und große Kompanien“ angeführt und dabei „unmenschliche Grausamkeiten“ begangen. Sie habe Blut vergossen und das Volk zu „Treubruch und gefährlichen Rebellionen“ gebracht. Nun, nach der Hinrichtung, komme es darauf an, dass künftig niemand mehr „solchen Irrtümern und gefährlichen Anmaßungen“ Gehör schenke.
Autor: Prof. Dr. Gerd Krumeich
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