Als die Anklageschrift die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aachen am 13. März 1967 erreichte, war klar, dass der kommende Strafprozess eine besondere Dimension haben würde: 972 Seiten waren von der Staatsanwaltschaft zusammengetragen worden, 352 Zeugen waren aufgelistet, 29 Sachverständige sollten ihre Einschätzung abgeben. „Der Walfisch unter den deutschen Strafsachen hat die offene See erreicht“, schrieb das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
Gut ein Jahr dauerte es danach noch, bis der Prozess schließlich beginnen konnte. Auf der Anklagebank saßen neun Männer (zum Schluss nur noch fünf) – ehemalige oder noch aktive Mitarbeiter der Pharmafirma Grünenthal. Die Richter sollten feststellen, welche Schuld diese an den Tausenden von Fehlbildungen und Nervenschäden trugen, die Grünenthals Präparate eines bestimmten Wirkstoffs verursacht hatten, allen voran das einstmals beliebteste Schlafmittel der Bundesrepublik: Contergan.
Die Chemie Grünenthal GmbH war 1946 von Hermann Wirtz (1896–1973) gegründet worden – Spross einer Unternehmerfamilie aus der Waschmittel- und Kosmetikbranche. Noch im selben Jahr kam der Durchbruch: die erste deutsche Großproduktion von Penicillin. 1954 präsentierte der Hersteller ein vermeintliches Wundermittel: Thalidomid, ein Derivat der Glutaminsäure.
Thalidomid, so verkündete man bei Grünenthal stolz, könne vieles: Es helfe bei Nervosität, „leichter sexueller Erregbarkeit der Frau“, klimakterischen Beschwerden (also Hitzewallungen oder Reizbarkeit), Stimmungsschwankungen, Angst, Kontaktschwäche oder Schlafstörungen. Thalidomid fand sich bald auch in Husten- und Schmerzmedikamenten. Aber in erster Linie wurde es unter dem Namen Contergan als Schlafmittel vertrieben. Im Jahr 1957 kam Contergan auf den Markt – rezeptfrei. Die Packung kostete 3,90 Mark. Die Besonderheit dieses Mittels bestehe darin, dass es absolut „ungiftig“ sei, so warb Grünenthal triumphierend. Im Gegensatz zu anderen Schlafmitteln sei zudem ein Suizid mit Contergan praktisch unmöglich.
In kürzester Zeit wurde Contergan zum Bestseller. Zwischen Oktober 1957 und 1961 belief sich der Gesamtumsatz auf mehr als 24 Millionen Mark. Der Anteil am Markt für Schlafmittel betrug 46 Prozent.
Dann zeigten sich die Schattenseiten des Medikaments: Zuerst fielen neurologische Schäden auf, die offenbar mit Contergan zusammenhingen. Der Neurologe Horst Frenkel vermutete als Erster einen Zusammenhang zwischen den Symptomen seiner Patienten und dem Schlafmittel. Als er ihnen den Einnahmestopp verordnete, verschwanden die beobachteten Symptome – Schmerzen, Kribbeln, Taubheit und Gedächtnisschwierigkeiten – praktisch über Nacht.
Frenkel konsultierte die Medizinprofessoren Ferdinand Hoff und Jürg Zutt, die seine Beobachtungen bestätigten. Nun schrieb der Neurologe einen Artikel für das Fachmagazin „Die Medizinische Welt“. Was er jedoch nicht wusste: Den zuständigen Redakteur verbanden freundschaftliche Beziehungen mit der Firma Grünenthal. Der Artikel blieb zunächst liegen. Und Frenkel bekam Besuch von Grünenthal-Mitarbeitern, die ihn von der Veröffentlichung abbringen wollten.





