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Machtzugang durch Willfährigkeit
Die Ideologie des Nationalsozialismus schrieb den Frauen eine eng begrenzte Rolle als Ehefrau und Mutter zu. Bei genauerem Hinsehen hat dies wenig mit der Realität des Regimes zu tun, das die Frauen in vielerlei Funktionen benötigte. Und diese suchten und nutzten ihre Möglichkeiten.
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Frauen waren in den Jahren nach der NS-Machtübernahme 1933 erneut Einschränkungen unterworfen, von denen sie die Revolution 1918/19 befreit hatte: Sie verloren ihr passives Wahlrecht, konnten also nicht mehr in Parlamente gewählt werden und büßten so die Möglichkeit ein, ihre Interessen politisch zu vertreten. Bestehende Frauenvereine mussten sich auflösen oder in NS-Frauenorganisationen wie die NS-Frauenschaft eingliedern. Innerhalb der nun mächtigen NSDAP durften Frauen keine leitenden Positionen einnehmen.
Waren bereits seit Beginn der Wirtschaftskrise der späten 1920er Jahre verheiratete Frauen durch die „Doppelverdienerkampagne“ aus qualifizierten Berufen verdrängt worden, so wurde nun auch die Altersgrenze für die Lebenszeitverbeamtung von Frauen auf 35 Jahre hochgesetzt; Männer konnten hingegen bereits mit 27 Jahren Lebenszeitbeamte werden. Und an den Universitäten führten die neuen Herren zumindest für das Studienjahr 1933/34 einen Numerus clausus für studierwillige Frauen ein. Die Ideologie der NSDAP sah im Rahmen der angestrebten „Volksgemeinschaft“ für Frauen die Rolle als Frau und Mutter vor, belohnt durch das Mutterkreuz, das wie ein Orden an kinderreiche Mütter verliehen wurde.
Doch bedeutete das auch, dass diese patriarchalischen Rollenmuster umgesetzt wurden? Daran sind große Zweifel anzumelden. 1939 war die Hälfte aller Frauen zwischen dem 15. und 60. Lebensjahr erwerbstätig. Den Numerus clausus an den Universitäten hob das Regime schnell wieder auf, und seit 1937 warb die NS-Propaganda – zumindest für einzelne Fächer – dezidiert um die Frauen: Mit Blick auf die Kriegsvorbereitungen brauchte man Ärztinnen, Naturwissenschaftlerinnen und Lehrerinnen. Zunehmend verdrängte das Ideal der sportlichen, berufstätigen Kameradin des Mannes die ursprünglich ideologisch geforderte Rolle der Frau als Mutter vieler Kinder im Heim.
Ob im Bund deutscher Mädel (BdM), in der NS-Frauenschaft, in der NS-Volkswohlfahrt oder in anderen Parteiorganisationen, überall benötigte man ehrenamtliche oder gar hauptberufliche Funktionärinnen. Vor diesem Hintergrund ist zu fragen: Agierten „ganz normale Frauen“ im Nationalsozialismus anders als „ganz normale Männer“? Und: Waren Frauen ebenso wenig wie Männer gegen Verlockungen und Angebote des Regimes, gegen Ideologie, Gruppenzwang oder noch Schlimmeres gefeit?
Das Regime macht zahlreiche Angebote – viele Frauen greifen zu und profitieren vom NS-System
Frauen waren auf unterschiedlichste Weise in das NS-System eingebunden, profitierten von ihm, wurden zu Täterinnen oder Mittäterinnen. Viele Frauen, ob berufstätig oder nicht, stabilisierten das System, indem sie die Familie – ganz im Geist des Nationalsozialismus – durch emotionale Wärme und dienende Hingabe zum Ort der Erholung ihrer Männer machten (Ihre Rollenbilder entnazifizierten sie auch nach 1945 keineswegs immer grundlegend). Oft bezeichneten Frauen bis zu ihrem Lebensende die Jahre unter dem NS-Regime vor dem Beginn des Zweiten Weltkrieges als die glücklichsten ihres Lebens: Die Weltwirtschaftskrise war überwunden, es gab wieder Arbeit, man konnte sich etwas leisten und das kleine Glück genießen.
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Frauen dienten dem NS-Staat auf vielen Ebenen: als Fürsorgerinnen, Hebammen, Frauenschaftsführerinnen, sogenannte Arbeitsmaiden oder Rüstungsarbeiterinnen. Sekretärinnen wurden zur „rechten Hand“ ihrer Chefs bei der Gestapo ebenso wie in den Konzentrationslagern; sie schrieben Haftbefehle und Deportationsanweisungen, sie wussten alles und sahen ihre wichtigste Verantwortung darin zu schweigen. Als Ehefrauen von SS-Männern durften sich Frauen zur Elite der „SS-Sippengemeinschaft“ zählen; diese Gruppe war nicht klein, im Zeitraum von 1933 bis 1945 heirateten immerhin rund 240 000 Frauen einen SS-Mann.
All diese Frauen waren keineswegs nur Opfer eines patriarchalischen Systems, sie dienten sich ihm vielmehr an und arbeiteten ihm zu. Ihre organisatorische, ideologische und psychologische Verwurzelung im NS-System bedarf jedoch der weiteren Klärung: Wiesen Einstellungen und Handlungen beider Geschlechter oft mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede auf, so mussten aufstiegsorientierte Frauen besonders regimekonform, linientreu und dienstbar agieren, wollten sie im System Karriere machen.
Nach dem Krieg und nach dem Ende des NS-Regimes hatten sich auch einige Frauen vor den Entnazifizierungsspruchkammern oder vor Gericht zu verantworten. Doch die Nachkriegsjustiz trat offenbar mit festen Vorstellungen von den Geschlechterrollen an die vor Gericht stehenden Frauen heran, und nur sehr wenige von diesen wurden tatsächlich bestraft. Frauen konnten offenbar, mit wenigen Ausnahmen wie Ilse Koch, Frau des Kommandanten des KZ Buchenwald, Karl Otto Koch, die zu „Bestien“ stilisiert wurden, im Gegensatz zu Männern schon qua Geschlecht keine verantwortlichen Täterinnen sein.
Nach 1945: Weibliche Täter erfahren Milde
Männern trauten die Richter aktives Handeln und damit auch Verantwortung zu, Frauen galten dagegen als Statistinnen des Verbrechens. Befanden sich unter den von den US-Amerikanern internierten führenden Nationalsozialisten und Unterstützern des „Dritten Reichs“ immerhin noch 2300 Frauen, drei Prozent aller Internierten, so fielen die Urteile in den Lagerspruchkammern gegen die weiblichen Mitglieder dieses Kreises oft viel zu milde aus: Viele ehemalige SS-Helferinnen und NS-Frauenschaftsführerinnen wurden schon bald als Mitläuferinnen aus der Haft entlassen.
Es war daher für viele Frauen über Jahrzehnte eine bequeme Lebenslüge, es habe keine oder kaum verantwortliche NS-Täterschaft von Frauen gegeben. Erst nach und nach wird die Dimension weiblicher Täterschaft und Mittäterschaft erkennbar.
Das Regime machte den Frauen viele Angebote. Götz Aly hat die „Profiteursgesellschaft“ des Nationalsozialismus beschrieben, zu der gleichermaßen Frauen gehörten. Sie konnten wählen, sie wurden keineswegs nur in Rollen gezwungen. Auch um die Tätigkeit als Aufseherin in einem Konzentrationslager bewarben sich viele selbst, oft um besser zu verdienen.
Die herausragende Karriere einer Berufsfunktionärin wie der Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink (1902–1999), die den Apparat der Reichsfrauenführung aufbaute, war sicher die Ausnahme. Aber dennoch boten sich Frauen mehr und andere Möglichkeiten, als ihnen bis dahin zur Verfügung gestanden hatten: Viele junge Mädchen waren bereits froh, wenn sie mit dem BdM von zu Hause wegkamen und in der Ausübung sozialer Tätigkeiten ihre Selbständigkeit ausprobieren konnten.
Die nationalsozialistischen Frauenbilder bieten eine Folie für die Bewertung von Spielräumen, Wahlmöglichkeiten und der „kleinen Korruption“, der Frauen ebenso erlagen wie Männer, wenn auch anders. Spätestens in der eigenen, aktiven Umsetzung solcher Politik verließen die Frauen die passive Rolle und wurden gestaltende Mitglieder des NS-Systems.
Klischees über Frauen in der Zeit des Nationalsozialismus, über ihre Wertschätzung und ihre Wichtigkeit als nicht berufstätige Mütter, halten sich bis heute, obwohl sogar die vergleichbar stereotyp vorgetragene Formel „Hitler war schlecht, doch er baute Autobahnen und beseitigte damit die Arbeitslosigkeit“ im Lauf der Jahre mit Recht verblasst ist. Diese verzerrenden Vorstellungen sollten durch den Blick auf aktive und beruflich erfolgreiche Nutznießerinnen und Mittäterinnen korrigiert werden.
Ein wichtiger Zugang zu diesen Fragen führt über die regionale Mikrostudie. Damit treten handelnde Personen ins Licht, die nie „Personen der Zeitgeschichte“ waren, deren Handlungsstrukturen jedoch exemplarisch für viele andere Zeitgenossinnen stehen. Im kleinen Alltagskosmos werden Zusammenhänge und Abhängigkeiten erkennbar, die zum Beispiel Fürsorgerinnen, Hebammen oder Pflegerinnen zu Mittäterinnen an nationalsozialistischen Tötungsprogrammen werden ließen oder dies verhinderten. Es wird deutlich, wie dringend das Regime auf Frauen angewiesen war, die Zutritt zu privaten Sphären hatten und somit als Kontrollinstanzen in Bereichen einzusetzen waren, die dem Staat ansonsten verschlossen blieben.
„Blutschwester Pia“: Die einzige Frau in der SA nutzt Häftlinge aus
Unter den betrachteten Frauen ist „Blutschwester Pia“ (eigentlich Eleonore Baur, 1885–1981) besonders gut zu greifen, einziges weibliches SA-Mitglied und einzige „Alte Kämpferin“, die in vieler Hinsicht bestens in das Klischee der NS-Täterin passt. 1949 zu zehn Jahren Zwangsarbeit verurteilt, wurde sie 1950 „aus Gesundheitsgründen“ wieder nach Hause geschickt und konnte sich weiterhin ihres Häuschens in Oberhaching bei München erfreuen; dieses hatte sie mit Hilfe von KZ-Häftlingen aus Dachau ausgebaut, die sie dank ihrer hervorragenden Beziehungen zur NS-Führungsriege zugeteilt bekam.
KZ-Aufseherinnen lassen sich nur auf Umwegen finden und durch ihre Spruchkammerverfahren näher charakterisieren, obwohl rund zehn Prozent des gesamten Personals in den Konzentrationslagern aus Frauen bestand – das waren rund 3500 weibliche Aufseher, bezahlt nach der Tarifordnung für Angestellte im öffentlichen Dienst. Viele dieser Aufseherinnen wurden spätestens 1948 aus der Haft entlassen.
Die an der „Euthanasie“-Auslese der Tötungsaktion „T 4“ beteiligten Pflegerinnen aus Eglfing-Haar oder Kaufbeuren-Irsee erhielten in entsprechenden Prozessen eine Entlastung von aller verantwortlichen Schuld und verschwanden hinter ihren Chefs, Hermann Pfannmüller und Valentin Faltlhauser. Auch hier also das gleiche Bild: Die Justiz entlastete Frauen noch schneller und gründlicher als Männer.
Dienstbereitschaft und Loyalität vieler Frauen im Nationalsozialismus stehen in langen Kontinuitätslinien und sind auch als Kampf von Frauen um Teilhabe an der Macht zu interpretieren: Bereits am Beginn das Ersten Weltkriegs hatten sich die bislang in der deutschen bürgerlichen Gesellschaft unterprivilegierten Gruppen – Juden, Frauen und die Arbeiterschaft – oft der nationalen Sache verschrieben, wohl in der Hoffnung, als Lohn für „nationale Zuverlässigkeit“ letztlich mit der Gleichstellung entlohnt zu werden.
Mit den Angeboten des Nationalsozialismus wurde der große Traum der Frauen von der Gleichwertigkeit mit den Männern erneut geträumt. Die in Aussicht gestellten Funktionen nahmen ein traditionelles Frauenbild auf, versprachen Gleichwertigkeit (nicht Gleichartigkeit) durch Mutterschaft, durch sparsame und ordentliche Haushaltsführung oder durch „Kameradschaft“ im BdM, in der „Deutschen Arbeitsfront“ und in anderen Organisationen. Die individuelle Abwertung als denkende Person war mit einer kollektiven Aufwertung verbunden. Hier liegt auch der Ursprung für die bis heute wuchernden Mythen, die Frau und Mutter habe im Nationalsozialismus besondere Wertschätzung genossen: Diese Einschätzung verkennt völlig die gleichzeitige Abwertung der Frau als Einzelwesen.
Ganghofer und sein Konzept der„Staatsutopie“ als Ideenlieferant
Das Thema „Frauen im Nationalsozialismus“ hat also eine Vor- und eine Nachgeschichte. Berücksichtigt man dies, zeigen sich deutliche Akzentverschiebungen: Auch in diesem Bereich war der Nationalsozialismus keineswegs erfinderisch, das Regime bediente sich oft vorhandener Muster, die sich nach 1945 auch nur langsam veränderten.
Wie tief diese bereits vor dem Ersten Weltkrieg verankert waren, zeigt das Beispiel Ludwig Ganghofers: Dieser viel gelesene deutsche Schriftsteller sah in seiner „Staatsutopie“ von 1909 für Frauen ganz ähnliche Rollenmuster vor wie später der Nationalsozialismus. Sie wurden als Mütter und Ehefrauen definiert, ihre biologische Bestimmung war es, gesunde Kinder zu bekommen. Um das „Blut rein zu erhalten“ sollten aus Ganghofers Sicht Geschlechtskranke, Verbrecher, unheilbar Kranke, „Schwachsinnige“, Prostituierte sowie Homosexuelle von der Verehelichung ausgeschlossen werden. Für alle anderen sollte die Ehe verpflichtend sein: Männer hatten sogar eine Strafsteuer von einem Viertel ihres Einkommens zu gewärtigen, wenn sie sich nach dem Eintritt der Heiratsfähigkeit, also mit 22 Jahren, nicht gleich verehelichten und Kinder zeugten.
Der 1920 gestorbene Ganghofer repräsentierte mit solchen Ideen eben das konservative und völkische Spektrum, das sich dann auch mit den Frauenbildern des Nationalsozialismus identifizieren konnte. Ganghofers Werke wurden in den 1930er Jahren viel gelesen. Neben seiner Hochschätzung des Bauerntums und des Waldes oder seinem Vorschlag, für Eheschließungen und Geburten Prämien zu bezahlen, klingen auch seine Siedlungsideen wie dem späteren NS-Programm entnommen.
Ganghofer war kein Nationalsozialist, er entwickelte eine spezifische Mischung aus sozialen, biologistischen, konservativ-heimatschützlerischen Ideen, die, wie manches andere dieser Art, von den Nationalsozialisten aufgegriffen und in ihre Ideologie aufgenommen wurden. Mit Blick auf zukünftige Lehrerinnen entwarf er auch das Konzept der „sozialen Mütterlichkeit“. Dies hatte Entsprechungen in den Vorstellungen der bürgerlichen Frauenbewegung, der es um die spezifische Eignung von Frauen für die soziale Arbeit ging.
Solcher vorgefertigter Muster musste sich die nationalsozialistische Ideologie nur bemächtigen und sie in das Angebot aufnehmen. Das Konzept der „sozialen Mütterlichkeit“ wurde nach dem Zweiten Weltkrieg erneut propagiert. Auch der Erziehungsratgeber „Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind“ der während der NS-Zeit erfolgreichen Ärztin und Autorin Johanna Haarer konnte nach 1945 fast unverändert weiter erscheinen. Dies macht die langen Linien bis weit hinein in die Bundesrepublik sichtbar.
Wer mitmacht, wird Teil des brutalen Systems
Ein weiterer Aspekt kommt hinzu: Auch die „Rassenhygiene“ und mit ihr die Biologisierung der Frauenfrage unter Aspekten der „Erbgesundheit“ gehörten längst vor der NS-Machtübernahme zum wissenschaftlichen Standard und waren in weiten Kreisen populär. Im Nationalsozialismus wurden sie zur Staatsdoktrin. Die andere Seite der Medaille war die Ausschließung derjenigen, die nicht zu den „Erbgesunden“ gehörten. Die propagierte „Kameradschaftlichkeit“ zwischen Männern und Frauen, die Aufgaben für Frauen im Kriegseinsatz und an der „Heimatfront“, die Belohnungen für Loyalität und regimekonformes Verhalten – all dies übertünchte die weiterwirkende Ungleichheit und gab vielen Frauen das trügerische Gefühl, im Kampf um gesellschaftliche Gleichberechtigung und Teilhabe an der Macht vorangekommen zu sein.
Es geht also um vielfältige Prozesse der Inklusion in die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ oder der Exklusion aus dieser. Dies war ein zentrales Gegensatzpaar des Nationalsozialismus. Im Umfeld der Frauenarbeit dieser Zeit wurde dies besonders relevant bei jeder Art von „Selektion“, sei es durch Fürsorgerinnen, Pflegerinnen oder KZ-Aufseherinnen: Sie wirkten mit an Entscheidungen über Zwangssterilisationen nach dem Erbgesundheitsgesetz, über die Tötung Behinderter oder über den Tod im Gas.
In vielen solcher Fälle wird sichtbar, wie sehr sich handelnde Frauen an gesellschaftlichen Normen und persönlichen Vorlieben orientierten: Sie trugen fraglos Tötungen mit, solange ihre eigenen von der Ideologie geprägten Maßstäbe die Betroffenen als „minderwertig“ oder „abnormal“ und damit als außerhalb der „Volksgemeinschaft“ stehend einstuften. Die „Minderwertigkeit“ und Exklusion der anderen bestätigte dabei die eigene Höherwertigkeit und die Zugehörigkeit zur deutschen „Volksgemeinschaft“.
Etliche der Grundhaltungen, die bei der Beschäftigung mit „ganz normalen Frauen“ in der Zeit des Nationalsozialismus sichtbar werden, wirkten weiter. Dazu gehören Bilder von weiblicher Dienstbereitschaft und der Erfüllung durch Hingabe unter Hintansetzung des Eigenen, der kritiklosen Loyalität gegenüber dominanten Männern, der Hoffnung auf eine „harmonische Volksgemeinschaft“ ohne „Parteienhader“ oder Klassenkämpfe zwischen Arbeitern und Unternehmern sowie eine Abwertung weiblicher Intellektualität.
Solche Muster prägen bis heute die Vorstellung davon, was „weiblich“ ist. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, die aktive Rolle von Frauen im Nationalsozialismus genau zu analysieren, verband sich doch dort oft die Forderung nach weiblicher Dienstbereitschaft und nach aktiver Loyalität gegenüber dem Regime mit dem Angebot, dann in den Kreis der Machtausübenden eintreten zu dürfen. Diesen Fragen von Korruption und Verführung zur Macht nachzugehen, heißt den Weg der Frauen zur Gleichberechtigung nüchtern auch als einen Weg von Zuarbeit und Willfährigkeit zu beschreiben.
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