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Öffentlich aufgeführt – und damit bindend
Auch die mittelalterliche Gesellschaft war von Normen und Regeln geprägt. Diese waren anders als heute jedoch meist nicht schriftlich fixiert. Weichenstellungen, zum Beispiel Friedensschlüsse oder die Vergabe von Lehen, wurden daher durch ein Ritual bekanntgemacht und für verbindlich erklärt. Das System funktionierte oft gut, zeigte aber auch Schwächen.
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Im frühen und hohen Mittelalter nutzte man in der Führungsschicht wie auf niedrigeren Ebenen der Gesellschaft vor allem zwei Praktiken zur Stiftung von Ordnung: die mündlich-persönliche Beratung und die öffentliche Aufführung, das Ritual. Die Beratung des Herrschers, an der nur Mitglieder der Führungsschichten aktiv teilnahmen, diente der Herstellung von Konsens. Das öffentliche Ritual aber fungierte als grundlegender Akt, mit dem ein erzielter Konsens verpflichtende Realität wurde: Mittels Ritualen schloss man Beziehungen oder schrieb sie dauerhaft fort, man besetzte damit Ämter, vereinbarte Frieden und Freundschaft und fixierte nicht zuletzt die ungeheuer wichtige Rangordnung. Die Rituale bewirkten, was sie symbolisch verdichtet zeigten. Die Handlungen verpflichteten zum entsprechenden Verhalten in der Zukunft.
Die jeweils benutzte „Ritualsprache“ bestand vor allem aus symbolischen Handlungen. Dazu zählten der Fußfall, die Kniebeuge, der Kuss oder der Handschlag, deren Bedeutung allen Beteiligten bekannt war. Es ist nicht überraschend, dass sich regionale und nationale Varianten der vielen Rituale entwickelten, da über ihre konkrete Gestaltung nach Anforderung des Einzelfalls verhandelt wurde. Von einer starren Bindung an ein einziges Muster kann für das Mittelalter angesichts einer nachweislich großen Variationsbreite bezeugter Rituale jedenfalls nicht die Rede sein.
Diese Technik der Ordnungsstiftung mittels Ritualen und symbolischen Handlungen hatte Stärken und Schwächen. Eine Schwäche bestand sicher darin, dass Rituale Eindeutigkeit nur in genereller Hinsicht herstellten: Ein Ritual der Königserhebung brachte einen König hervor, eine Unterwerfung bewirkte das Ende eines Konflikts, eine Lehnsnahme schuf eine Beziehung von Herr und Vasall. Welche Rechte und Pflichten das Ritual jedoch im Detail begründete, legte es selbst nicht genauer fest. An dieser Doppeldeutigkeit entzündeten sich denn auch häufig Konflikte. Schon seit dem 12. Jahrhundert beobachtet man daher, dass die durch Rituale begründeten Rechte und Pflichten durch schriftliche Verträge exakter festgelegt wurden. Man kann von einem Lernprozess sprechen, der erkannte Schwächen des Rituals zu eliminieren versuchte. Was genau konnten die Rituale leisten? Worin lagen ihre Begrenzungen? Dazu einige Beispiele.
„Handgang“ und Eidesformel: Die Gesellschaft ist von oben nach unten strikt hierarchisch gegliedert
Mit dem König an der Spitze schaffte die Lehnspyramide jeweils eine Bindung zwischen dem Lehnsherrn und dem Vasallen. Die Vasallen des Königs (Kronvasallen) hatten ihrerseits Vasallen und diese ebenso. Begründet wurde diese Beziehung durch die Rituale „Kommendation mit Handgang“ und „Eid“. Der Vasall legte kniend seine Hände von unten in die wie zum Kirchendach gefalteten Hände des sitzenden Lehnsherrn. Das war der sogenannte Handgang, der zugleich Unterordnung und Schutz anzeigte. Die gesprochene Eidesformel lautete: „Ich werde mich so verhalten, wie sich ein Lehnsmann richtigerweise [per rectum] gegenüber seinem Lehnsherrn verhält.“ Erst seit dem 11. Jahrhundert ergänzten schrittweise Lehnsverträge diese Rituale. Zuvor ergab sich aus den Gewohnheiten, welche Rechte und Pflichten diese Bindung mit sich brachte. Darüber konnte man aber auch sehr verschiedener Meinung sein.
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Doch nicht nur beim Abschluss des Lehnsverhältnisses dominierten Rituale. Sie bewältigten auch kritische Situationen im Verhältnis von Lehnsherr und Vasall. Konfliktfälle löste man mit einem Unterwerfungsritual (deditio): Dabei gab der Vasall dem Lehnsherrn dadurch Genugtuung, dass er ihm öffentlich zu Füßen fiel und erklärte, sich künftig anders zu verhalten. Der Lehnsherr reagierte gewöhnlich mit Milde, was aber differenzierte Strafen nicht ausschloss.
Für besonders mächtige Vasallen aber waren Ausnahmen möglich. Sie fungierten bei feierlichen Anlässen als Schwert-, Schild- und Bannerträger des Königs. Herzöge dienten zudem symbolisch bei einem Festmahl des Herrschers. Erst eine genaue Untersuchung, welche Personen solche „Ehrendienste“ ausführten, begründete nachhaltig Zweifel, ob solche Dienste tatsächlich den Charakter von Ehrungen hatten. Mit diesen Diensten wurden nämlich durch Jahrhunderte lediglich Personen betraut, die zuvor Zweifel an ihrer Dienstbereitschaft und Loyalität hatten aufkommen lassen. Der öffentliche Dienst hatte damit also die Funktion, die Dienenden auf ein Verhalten festzulegen, das sie zuvor gerade nicht gezeigt hatten. Es war eine Maßnahme der Disziplinierung, die aber die Ehre des Dienenden schonte.
So trug im Jahr 1013 beim Pfingstfest in Merseburg der polnische Herrscher Bolesław Chrobry (gest. 1025) König Heinrich II. in der Prozession zur Kirche sein Schwert voran. Damit beendete man eine blutige Fehde sehr ehrenvoll für den Polen. Heinrich verzichtete auf das übliche Ritual der Unterwerfung. Die „Dienstleistung“ des Schwerttragens machte die Glaubwürdigkeit der Unterordnung und der Dienstbereitschaft Bolesławs deutlich.
Auch Kronvasallen nutzten gar nicht selten das Mittel des Rituals, um ihre eigenen Interessen provokativ zur Geltung zu bringen. Der sächsische Herzog Hermann Billung (gest. 973) fungierte als Stellvertreter Kaiser Ottos des Großen in Sachsen, während dieser sich lange in Italien aufhielt. 972 ließ Hermann sich vom Magdeburger Erzbischof Adalbert wie ein König in Magdeburg empfangen: Unter Glockengeläut vollzog sich sein Einzug in die Stadt, er saß bei Tisch im Kreis der Bischöfe auf dem Platz des Kaisers und schlief sogar in dessen Bett. Er eignete sich damit widerrechtlich das königliche Empfangsritual an.
Als Otto davon berichtet wurde, verurteilte er den Erzbischof, ihm so viele Pferde nach Italien zu senden, wie er Hermann hatte Glocken läuten und Kronleuchter anzünden lassen. Bis heute rätselt die Forschung über den Sinn dieser Provokation des Herzogs. Möglicherweise wollte er so dem Kaiser klarmachen, dass ein abwesender Herrscher seine Pflichten verletzte.
Buße tun, verzeihen, großzügig sein: Der Herrscher zeigt Tugenden
Zu den Fixpunkten deutschen Geschichtsbewusstseins gehört der Gang König Heinrichs IV. nach Canossa (1077): Als barfüßiger Sünder harrte er drei Tage lang in der Januarkälte vor dem Burgtor aus und erreichte durch diese Bußleistung vom Papst die Lösung vom Bann. Er hatte Papst Gregor VII. dieses Bußritual sozusagen aufgedrängt und ihn durch hochrangige Vermittler darauf hinweisen lassen, dass eine Verweigerung der Bannlösung ein Zeichen unchristlicher Härte sei. So hatte er den Papst dazu gebracht, seine seelsorgerischen Pflichten ernster zu nehmen als seine politischen Interessen.
Heinrichs Verhalten gehört zu einer Vielzahl von rituellen Ausdrucksformen, mit denen Könige den Nachweis führten, dass sie ihren christlichen Pflichten zu Reue, Demut, Milde und Barmherzigkeit gerecht wurden. Heftige Reue über sein Fehlverhalten gegenüber seiner Mutter äußerte etwa Otto der Große, wie die Lebensbeschreibungen der Königin Mathilde darstellen. Auf dem Boden liegend, habe der Kaiser seine Mutter um Verzeihung gebeten dafür, dass er ihre frommen Werke behindert habe.
Zudem bekannte er, dass diese Sünden ihm alle Erfolge im Krieg genommen und seine Feinde von dort an über ihn triumphiert hätten. Damit räumte er ein, dass Gott ihm wegen seiner Verfehlungen die Unterstützung entzogen habe. Er erreichte so, dass seine Mutter ihm verzieh und ihm einen Friedenskuss gab.
Unter Tränen verzieh auch König Konrad II. 1024 bei seiner Königserhebung im Mainzer Dom einem früheren Gegner, wozu ihn der Mainzer Erzbischof in seiner Predigt aufgefordert hatte. Bereits vor dem Dom aber waren ihm mehrere Nachweise seiner Tugendhaftigkeit abverlangt worden. Nacheinander hatten nämlich ein Bauer, eine Waise, eine Witwe und ein ins Elend Gekommener die Prozession der Großen in den Dom aufgehalten und Konrad gebeten, ihnen jetzt Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Trotz des Drängens seiner Begleiter hatte sich der Herrscher aufhalten lassen und zunächst seine Pflichten als christlicher Herrscher erfüllt. Es ist angemessen, hier von Inszenierungen zu sprechen, die dem neuen König die Gelegenheit gaben, seine Befähigung zu Gott wohlgefälliger Herrschaft unter Beweis zu stellen.
Auch von Kaiser Heinrich III. sind auffällig demonstrative öffentliche Bußleistungen bezeugt, mit denen er Sünden bereute und seine Demut als christlicher Herrscher nachwies. Beim Begräbnis seiner Mutter Gisela, bei deren Tod anscheinend ein Konflikt mit dem Sohn nicht ausgeräumt worden war, legte Heinrich seinen Purpurmantel ab und stattdessen ein Büßergewand an, wie wir aus einem Brief eines Abtes an den Kaiser selbst wissen. Er ging während der Trauerfeier barfuß, warf sich mit kreuzweise ausgebreiteten Armen zu Boden und vergoss Tränen, womit er die ganze Versammlung zu Tränen rührte.
Interessanterweise brechen Belege für Bekundungen der Könige von Reue, Demut und Milde bald nach Canossa ab. Friedrich Barbarossa ließ 1152 bei seiner Krönung im Aachener Münster sogar einen Bittsteller, der sich ihm zu Füßen warf, unerhört liegen und betonte, dass ihn nur seine strenge Rechtswahrung (rigor iustitiae) dazu veranlasst habe, diese Person in Ungnade fallen zu lassen. Die Hierarchie der Tugenden scheint sich gravierend verändert zu haben.
Strator-Dienst: Wenn der Kaiser das Pferd des Papstes führen soll
Das Verhältnis von Kaisertum und Kirche war seit der Spätantike auf Zusammenarbeit in Eintracht angelegt, ohne die Frage nach einer Überordnung einer der Gewalten zu entscheiden. Nachhaltig änderte sich dies erst mit den gregorianischen Reformen im 11. Jahrhundert, als unter Papst Gregor VII. die Kirche den Vorrang vor der kaiserlichen Gewalt anstrebte: Sie forderte von Königen und Kaisern Gehorsam und beanspruchte zudem die Richtergewalt über sie. Der daraus resultierende Konflikt prägte die Salier- und die Stauferzeit, wenn er auch nicht immer in gleicher Schärfe ausgetragen wurde. Er fand seinen Niederschlag aber auch in der symbolischen Kommunikation. Die Rituale der Papst-Kaiser-Begegnungen spiegeln die neuen Ansprüche.
Zwei Neuerungen, die zeigen, worum es ging, setzten die Päpste in diesem Zusammenhang durch: Kaiser hatten dem Papst bei Begegnungen nun den Fußkuss und den Strator-Dienst zu leisten. Wer aber dem anderen beim Auf- und Absteigen vom Pferd diente und ihm bei der Begrüßung die Füße küsste, konnte wohl kaum der Höherrangige sein. Eine ganze Reihe von Quellen bezeugt allerdings, dass sich die Kaiser auf diese symbolischen Akte im Zuge der Empfangsrituale eingelassen haben.
Als erster westlicher Herrscher leistete Heinrich V. im Jahr 1111 Papst Paschalis II. den Fußkuss, was eine päpstliche Quelle fast beiläufig berichtet: „Nach dem Fußkuss wurde er zum Kuss des Mundes erhoben.“ Wenig später nahm Heinrich allerdings den Papst gefangen und erpresste von ihm die Kaiserkrönung, was nicht wirklich zu einer Begrüßung mit Fußkuss passen will.
Einen Strator-Dienst vollführte bereits 1095 der abtrünnige Sohn Heinrichs IV., Konrad, der sich Papst Urban II. angeschlossen hatte und als Erstes diesen Dienst leisten musste. Im Jahr 1131 folgte König Lothar III. in Lüttich, wo er Papst Innozenz II. bei dessen Ankunft das Pferd am Zügel führte. Suger von St. Denis bringt hierzu auf den Punkt, worauf es den Päpsten ankam: „Er führte ihn wie einen Herrn.“ Der Strator-Dienst ist in der Tat einige Male von Vasallen für ihren Lehnsherrn bezeugt. Auch die Päpste arbeiteten, allerdings vergeblich, darauf hin, das Kaisertum als päpstliches Lehen auszugeben.
Der Fußkuss war dagegen im westlichen Teil Europas in Herrschaftsritualen ungebräuchlich. In Byzanz jedoch hatten die oströmischen Kaiser im frühesten Mittelalter den Päpsten bei ihren Besuchen die Füße geküsst, was man in der Zeit Gregors VII. im Westen akribisch notierte. Bald jedoch war man genötigt, die Deutung des Fußkusses zu präzisieren. Der Kuss gelte nicht dem Papst als Person, sondern geschehe als Geste der Ehrfurcht gegenüber Petrus oder Christus.
Auch gegen den Strator-Dienst gab es bald von Seiten eines Herrschers Widerstände. Friedrich „Barbarossa“ verweigerte ihn Papst Hadrian 1154 in Sutri zunächst, dann vollzog er ihn nach dem Zeugnis Helmolds von Bosau unwillig und äußerst ungeschickt: „Obgleich er den rechten Steigbügel hätte halten müssen, hielt er den linken.“ Überdies ließ Friedrich dem Papst ziemlich hochmütig mitteilen, dass er sich mit dem Steigbügel-Halten nicht so gut auskenne, seines Wissens sei es das erste Mal, dass er so etwas ausgeführt habe.
Insgesamt ist Helmolds Beschreibung des Vorgangs fast zu ironisch, um wahr zu sein, denn das Halten des falschen Steigbügels hätte ein Chaos produziert, weil der Halter an der von dem Auf- oder Absteiger nicht benutzten Seite tätig werden musste, um dort das Gegengewicht zu bilden.
Abgeschlossen aber wird die Kontroverse bei Helmold durch ein nachvollziehbares Argument des Herrschers. Man könne solch eine Tätigkeit aus zwei Gründen durchführen: entweder, weil man dazu verpflichtet sei, oder aber aus Höflichkeit und Wohlwollen. Im letzteren Fall sage die Tätigkeit etwas ganz anderes aus als im ersteren. Mit diesem Argument konnte man die Relevanz des Steigbügel-Haltens in der Rangfrage bestreiten.
Friedrich „Barbarossa“ hat denn auch in der Folgezeit mehreren Päpsten folgsam sowohl die Füße geküsst als auch den ungeliebten Strator-Dienst geleistet. Im Jahr 1177 beim berühmten Friedensschluss mit Alexander III. (1159–1181) in Venedig, nahm man sich für die einschlägigen Rituale, mit denen sich Friedrich als „treuer Sohn der Kirche“ und dem Papst zugetan und gehorsam zeigte, mehrere Wochen Zeit.
Autor: Prof. Dr. Gerd Althoff
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